Qualität für Führungsverantwortung ist im kleinen Prüfunternehmen nur soweit relevant, als es überhaupt Führungsverantwortung gibt. Ansonsten geht es vor allem um Eigenverantwortung (10).
Die QS-Oberziele müssen bei der Berufsausübung und insbesondere bei Prüftätigkeiten permanent im Fokus behalten werden. Dabei geht es nach QS1.11/A4 konkret um:
- Durchführung der Arbeiten so, dass diese den beruflichen Standards sowie massgebenden gesetzlichen und anderen Anforderungen entsprechen;
- Erteilung eines unter den gegebenen Umständen angemessenen Prüfungsvermerks;
Gemäss Leitfaden zur Qualitätssicherung ist auch die Kundenzufriedenheit ein ausdrückliches QS-Oberziel (11), was unter Umständen jedoch zu Konflikten mit den Hauptzielen führen kann.
QS1.18/A4 verlangt bei der Wahrnehmung der Führungsverantwortung die Förderung einer qualitätsorientierten internen Kultur. Dabei geht es insbesondere um eine intensive Kommunikation von Massnahmen zur QS auf sämtlichen Managementebenen. Im kleinen Prüfunternehmen wird die Qualitätskultur primär durch die persönlichen und qualitätsorientierten Eigenschaften des Wirtschaftsprüfers „gelebt“ und verkörpert. Formell kann die Kultur und der Leitgedanke in einem Firmenleitbild, welches Teil der QS-Unterlagen ist, stipuliert werden. Qualität ist auch gute Corporate Governance, welche gute unternehmerische Verhaltensregeln ganzheitlich auf das ganze Unternehmen bezogen verlangt.
Ein wichtiger Aspekt der Qualitätskultur ist die Bereitschaft zur laufenden Anpassung, Verbesserung und Vertiefung des Berufswissens. Dies erfolgt in der Praxis einerseits anlässlich der Berufsausübung selber „on the job“ und andererseits über gezielte Fortbildung. Betreffend Fortbildung kommen die bestehenden einschlägigen Richtlinien der Berufsverbände zum Tragen, die auch von der Revisionsaufsichtsbehörde als inhaltliche Vorgabe zur Weiterbildungspflicht anerkannt sind. Als minimaler Aufwand für die Weiterbildung werden, im Zweijahresdurchschnitt, 60 Stunden pro Jahr als zwingend betrachtet; der Anteil des gezielten, systematischen Selbststudiums kann dabei mit höchstens 50 % angerechnet werden. Mindestens 15 Stunden pro Jahr müssen immer auf das Besuchen oder Halten externer Fachseminare/-referate bzw. auf Fachunterricht entfallen. Auch der effektive Zeitaufwand für das Verfassen von öffentlich zugänglichen Fachpublikationen kann als Weiterbildung angerechnet werden (12).
Betreffend Weiterbildung „on the job“ müssen optimale Strukturen zur schnellen Wissensbeschaffung und der Verwaltung des bestehenden Wissens geschaffen werden, welche erlauben bei Praxisfragen und Problemstellungen gezielt und schnell zu lösungsrelevanten Informationen zu kommen (13). Das Internet spielt dabei eine zentrale Rolle und hat die Wissensbeschaffung in den letzten zehn Jahren komplett verändert. Für den ausgebildeten und erfahrenen KMU-Wirtschaftsprüfer und Generalist ist die tägliche Wissensbeschaffung heute wichtiger als die vorgeschriebene Fortbildung, die primär zum Erfahrungsaustausch mit Berufskollegen oder zum Einstieg in ein neues Thema dienen kann. Die berufliche Fortbildung hat sich auch zu einem „Fortbildungsbusiness“ entwickelt und der Nutzen ist nicht mehr immer und zwangsläufig gegeben.
QS1.A5 hält fest, dass die Qualität in der gesamten Geschäftsstrategie stets vorrangig ist. Der QS-Leitfaden präzisiert dies dahingehend, dass geschäftliche Überlegungen keinen Vorrang vor der Qualität der durchgeführten Arbeiten haben dürfen. Damit die Qualität sichergestellt werden kann, müssen so auch genügend Ressourcen vorhanden sein (14).
In den letzten Jahren hat sich die Prüfmethodik stark verändert. Durch Anwendung eines risikoorientierten Prüfansatzes, der darauf abzielt kritische und entscheidende Aspekte der zu prüfenden Finanzinformationen früh zu erkennen und Detailprüfungen möglichst einzuschränken, ist die Wirtschaftsprüfung auch im typischen KMU-Segment nicht mehr primär eine Volumen, sondern eine Denk- und Risikoevaluationsarbeit. Auch ein vom Zahlenwerk als gross zu betrachtender Prüfkunde kann vom Risikoprofil her unter Umständen in nur wenigen Manntagen geprüft werden. Dabei spielt der richtige Einsatz von genau auf den Fall zugeschnittenen Arbeitshilfen, welche mit Tools wie Excel, MS-Access, Filemaker, Mindmap, etc. kreiert werden, eine wichtige Rolle. Andererseits kann bei einem kleinen Unternehmen mit speziellen Problemen der Prüfaufwand sehr gross sein. Die Angemessenheit der Ressourcen ist somit bis zu einem gewissen Grad nicht von der Grösse des Prüfkunden abhängig, sondern von der Risikolage, Prüfungsorganisation und optimalen technischen Abwicklung des Prüfauftrags.
Das kleine Prüfunternehmen bzw. der Wirtschaftsprüfer verfügt in der Regel über verschiedene externe Konsultationspartner, welche bei Bedarf angegangen werden können. Solche informelle Netzwerke funktionieren primär auf kollegialer Basis. Beim Austausch von Fach- und Praxiswissen handelt es sich um ein Geben und ein Nehmen. Der KMU-Prüfer als Generalist bekommt meistens schon durch eine kurze Schilderung eines Sachverhalts die notwendigen Hinweise, damit er selber mit genügender Sicherheit das Prüfproblem lösen kann. Bei komplexeren Fragestellungen muss unter Umständen ein Drittexperte beigezogen werden, was normalerweise unter Absprache mit dem Prüfkunden erfolgt, welcher den Drittexperten auch direkt honoriert. Das kleine Prüfunternehmen kann also auch zusätzliche Ressourcen im Bereich Fach- und Spezialwissen sehr gezielt und bedürfnisoptimiert beiziehen.
Im Zusammenhang mit der Konsultation nach QS1.34 muss der Anwendungsbereich von bzw. die Abgrenzung mit PS620 – Verwertung der Arbeit eines Sachverständigen des Abschlussprüfers – beachtet werden. Ebenfalls sind die Bestimmungen von PS220.A20 betreffend Einsatz/Verwendung von Expertenwissen zu beachten. Im Zusammenhang mit Annahme und Fortführung von Mandatsbeziehungen und bestimmten Aufträgen, macht der Leitfaden zur Qualitätssicherung einen Exkurs zur Zweitbegutachtung, welche ebenfalls von der einfachen Konsultation abgegrenzt werden muss (15).
Der Wirtschaftsprüfer im kleinen Treuhand- und Prüfunternehmen ist selber direkt auftragsverantwortlich. Er ist auf gute Sachbearbeiter angewiesen, da er ansonsten mit mehr Arbeit und mehr Risiken belastet wird. Die Kontrolle und Leistungsbeurteilung der Mitarbeitenden findet direkt anlässlich der Auftragsabwicklung statt. QS1.A29 trägt dem Rechnung und erlaubt, dass kleine Prüfunternehmen bei Beurteilung der Leistungen ihres Fachpersonals weniger formelle Methoden anwenden.
Regelungen / Massnahmen zur Umsetzung der Qualitätssicherung beim kleinen Prüfunternehmen |
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Führungsverantwortung / Eigenverantwortung und allgemein unternehmerische Aspekte |
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Allgemein strukturorientiert |
Mandats- und prozessorientiert |
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Statutarischer Zweck ist in Einklang mit den getätigten Dienstleistungen und beinhaltet keine Widersprüche betreffend beruflichen Verhaltensanforderungen |
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Firmenleitbild mit strategischen Grundsätzen und Leitlinien, die klar und unmissverständlich dokumentieren, dass Qualität anlässlich der Leistungserbringung immer vorrangig ist |
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Umschreibung eigenes Business-Modell, Prioritäten Dienstleistungen, was ist möglich, was nicht? Grenzen betreffend Auftragsgrösse, etc. |
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Lebenslauf / Profil, Tätigkeiten und Stationen, Spezialwissen, Zusatzausbildung, Verbandszugehörigkeit, etc. der leitenden Person/en |
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Verzeichnis informeller Netzwerkpartner |
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Umschreibung Wissensmanagement, Quellen, Verzeichnisse, Plattformen, Fortbildungskontrolle, etc. |
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Umschreibung Organisation Informatik, Dateiablage, Datensicherheit |
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Mandatskontrolle mit Angaben zu Mandatsabwicklung, Kontaktpersonen, Berichtsproblemen/Risiken |
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Massnahmen zur Regelung der Stellvertretung bei unerwartetem Ausfall leitende Person/en |
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Regelungen betreffend periodischer interner oder externer Klausur der struktur- und prozessorientierten QS-Sicherungs-Massnahmen. Behandlung von Fehlern und allfällige Anpassung vom System. |