Das Handelsrecht und primär die Vorschriften des Obligationenrechts regeln normales unternehmerisches Handeln.
Die Aufgabe des Strafrechts (Strafgesetzbuch und Nebenstrafrecht) ist hingegen durch klare Regeln Schutz zu bieten, um vorsätzliche auf reine Bereicherung abgezielte grobe Verstösse gegen individuelle oder allgemeine öffentliche Interessen im Wirtschaftsleben vermeiden zu können.
Dies ist insbesondere auch notwendig, weil bei schwerwiegenden Missbrauchsfällen zivilrechtliche Klagemöglichkeiten, die grundsätzlich nur auf Schadenersatz abzielen, nicht mehr ausreichend sind, um die wirtschaftliche Rechtsordnung und das auf Treu und Glaube aufgebaute freiheitliche Wirtschaftssystem zu schützen.
Druck und Risikobereitschaft
Rasante Marktentwicklungen, globale Vernetzung und immer komplexer werdende allgemeinen Rahmenbedingungen haben in den letzten Jahren in vielen klassischen KMU-Branchen zu einem schmäleren Margengefüge geführt. Durch den hohen wirtschaftlichen Druck steigt auch die Risikobereitschaft, denn ohne „aggressives“ Auftreten - in einem durch Verdrängung geprägten Markt - lässt sich fast kein Geschäft mehr machen und ohne genügend Umsatzvolumen rutscht ein Unternehmen schnell in die Verlustzone und einen Kapitalverlust, was wiederum eine externe Refinanzierung praktisch verunmöglicht. Dieser „Teufelskreis“ kann dazu führen, dass sich ein KMU plötzlich in einem Überlebenskampf befindet, wo ethische Grundsätze keine grosse Rolle mehr spielen und es nur noch ums eigene Überleben geht.
Ein Unternehmer muss auch Risiken eingehen, die nicht immer abschliessend kalkulierbar sind. Eine totale Sicherheit gibt es beim unternehmerischen Handeln nie. Je risikoreicher das Geschäftsgebaren jedoch ist, desto höher wird auch die Wahrscheinlichkeit, dass klare Regeln plötzlich nicht mehr eingehalten werden oder werden können. Die Lösung von Problemen wird hingeschoben, die Risiken werden immer grösser und der Skrupel kleiner. Quasi über Nacht werden klare Linien übertreten (z.B. Urkundenfälschung, Steuerbetrug) und der Unternehmer befindet sich plötzlich selber in der Eigenschaft als Täter oder er wird durch Fahrlässigkeit Opfer von kriminellen Handlungen (z.B. Kreditbetrug).