Im Lebenszyklus eines Unternehmens gibt es immer wieder Anlässe und Veränderungsprozesse, bei denen Überlegungen zum Wert des Unternehmens angestellt werden müssen.
Da ein Unternehmen ein komplexes System von Sachwerten und nicht konkret fassbaren Geschäftswerten, wie Marktposition, Gewinnpotential, Kundenruf, Know-how, Mitarbeiterqualität, u.a.m. ist, kann sich der Werte je nach Einschätzung von Chancen und Risiken in einer grossen Bandbreite bewegen. In der KMU-Praxis erfolgt die Unternehmensbewertung deshalb meistens in einem gekürzten summarischen Verfahren. Erfolgt die Bewertung in Zusammenhang mit einem Unternehmenskauf oder -Verkauf, dient das Ergebnis primär nur als Ausgangsbasis für die späteren Preisverhandlungen.
Aus einer Jahresrechnung, die nach einem betriebswirtschaftlichen Rechnungslegungskonzept wie Swiss GAAP FER erstellt wurde sowie einem fundierten Businessplan mit vollständiger Finanzplanung, lässt sich ein summarischer Unternehmenswert recht einfach ableiten.
Bei der Unternehmensbewertung geht es um die Bewertung des Unternehmens als Einheit oder allenfalls von einzelnen Betriebsteilen, die wiederum als unternehmerische Einheit betrachtet werden können, wie dies z.B. bei einer Spaltung eines Unternehmens der Fall sein kann.
Nicht betriebsnotwendige Unternehmensteile werden ausgeschieden und separat bewertet. In einem nach Swiss GAAP FER erstellten Jahresabschluss sind solche Unternehmensteile (z.B. Sachanlagen, die ausschliesslich zu Renditezwecken gehalten werden) bereits ausgeschieden und zum Marktwert bewertet.
Die eigentliche Unternehmensbewertung befasst sich primär mit der dynamischen und statischen finanziellen Situation eines Unternehmens und leitet daraus einen Wert ab. Das Zahlenmaterial wird plausibilitätsmässig zwar hinterfragt aber es erfolgt grundsätzlich keine tiefere Untersuchung der Grundlagendaten, wie dies bei einer "Due Diligence" im Rahmen eines Unternehmenskaufs- bzw. Verkaufs gemacht wird.
Von besonderer Bedeutung ist auch der Anlass, aus welchem eine Unternehmensbewertung durchgeführt wird, so kann dies
- ein Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens;
- eine Umstrukturierung mit Umwandlung, Fusion, Spaltung oder Vermögensübertragung gemäss Fusionsgesetz;
- eine Auszahlung eines Gesellschafters;
- eine Mitarbeiterbeteiligung;
- steuerliche Ermittlung eines Vermögenswertes;
- etc.
sein. Je nach Bewertungsanlass und Funktion können Betrachtungsweisen des Bewerters einen bestimmten Interpretationsspielraum erlauben und so Resultate innerhalb einer bestimmten Bandbreite beeinflussen. Wenn der Bewerter einen Verkäufer berät, werden die positiven Einschätzungen der Chancen (und Risiken) des zukünftigen Geschäftsverlaufs ohne allzu grosse eigene Hinterfragung des Bewerters vom Auftraggeber übernommen. Es muss folglich immer offengelegt werden, in welcher Funktion der Bewerter tätig ist. Dies kann als
- neutraler Bewerter,
- Schiedsgutacher oder
- Parteigutachter bzw. Berater
der Fall sein.
Es gibt verschiedene Methoden zur Bewertung von Unternehmen oder Unternehmensteilen. In den letzten Jahren haben sich die finanztheoretischen Modelle, welche auf der Investitionsrechnung basieren, klar durchgesetzt.