"Das Rechnungswesen dient der zahlenmässigen Erfassung und Verarbeitung der für die Buchführenden vermögensmässig erheblichen internen und externen Vorgänge (Buchführung im engeren Sinne) und zur Darstellung der jeweiligen wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens (Rechnungslegung)."
(Treuhand-Kammer, Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung 2009, Band 1 S.3)
Je nach Grösse und Komplexität des Unternehmens, umfasst das Rechnungswesen verschiedene Teile:
- die eigentliche Finanzbuchführung als Aufzeichnungs- und Dokumentationssystem der wirtschaftlichen - primär ertrags- sowie aufwandrelevanten - Sachverhalte (Geschäftsfall) während einer bestimmten Periode. Dazu zählen auch Hilfssysteme oder Nebenbücher, wie Auftragsabwicklung, Debitoren, Kreditoren, Einkauf, Personal, Warenwirtschaft, Anlagebuchhaltung, etc.;
- die Rechnungslegung, bzw. Abschlusserstellung, die aus der eigentlichen Finanzbuchführung abgeleitet wird. Dabei werden zusätzlich zu den bereits erfassten Geschäftsfällen noch bestandes- und wertmässige Korrekturen und Anpassungen vorgenommen. Je nach angewendetem Rechnungslegungssystem (Handelsrecht, Swiss GAAP FER, IFRS, etc.) können diese Anpassungen sehr umfangreich und komplex sein;
- die Betriebsabrechnung und Kalkulation, welche kostenarten- und kostenstellenmässig aufgebaut ist und dazu dient, die Kosten und Erträge einzelner Leistungen, Produktegruppen, Abteilungen, etc. genauer unter Kontrolle zu haben;
- die Finanzplanung
Die Finanzbuchführung ist heute nicht mehr unbedingt zentraler Teil im Bereich Rechnungswesen einer KMU. Ein grosser Teil der Geschäftsfälle werden bereits über Vorsysteme, wie Debitoren, Kreditoren, Lohn, Warenwirtschaft, etc. erfasst. Bei eigentlichen ERP-Systemen (Entreprise Resource Planning System) stehen die Prozesse im Vordergrund und die Erfassung der finanzrelevanten Daten ist nur noch ein "Nebenprodukt". Gerade bei solchen Systemen ist es äusserst wichtig, dass die grösstenteils "automatisch" bebuchten Hauptkonten regelmässig abgestimmt (kontrolliert) werden und insbesondere auch eine vollständige Prüfspur (Prüfpfad) zum ursprünglichen Geschäftsfall und "Quellenbeleg" vorhanden bleibt.