Die finanzielle Führung ist für Unternehmen jeder Grösse, neben der unternehmerischen Kerntätigkeit, ein prioritärer Aufgabenbereich der Geschäftsleitung und liegt in der Verantwortung des Leitungsorgans.
Das Finanzmanagement umfasst die gesamte Planung, Gestaltung und Überwachung der finanzwirtschaftlichen Belangen und der Geldflüsse im Unternehmen.
Langfristige Ziele sind werterhaltend und nachhaltig wertsteigernd orientiert. Im mittelfristigen Bereich steht die Rendite im Vordergrund und kurzfristig die Sicherstellung der Liquidität.
Die Prioritäten variieren ebenfalls je nach Situation und "Lebensabschnitt" des Unternehmens. Bei einem jungen Unternehmen geht es darum mit operativen Erträgen die Betriebskosten decken zu können. Bei einem etablierten Unternehmen liegen die Prioritäten bei der Rendite und Finanzierung des Wachstums sowie allenfalls der Positionierung für eine optimale Nachfolge, einen Verkauf, einen Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen oder eine Verbreiterung des Aktionärskreises.
Das Finanzmanagement muss Auswirkungen bestimmter unternehmerischer Handlungsvarianten erkennen und die entsprechenden finanziellen Folgen in die Planung einbeziehen. Die entscheidenden Wertgeneratoren im unternehmerischen Prozess müssen identifiziert sein.
Desto besser die finanziellen Gesamtzusammenhänge im Unternehmen unter Kontrolle sind, desto besser oder mit weniger Unsicherheiten können auch Veränderungsprozesse angegangen und gemeistert werden.
Eine weitsichtige finanzielle Führung, unter Berücksichtigung von verschiedenen Szenarien und Risiken, ist für den nachhaltigen Erfolg unabdingbar. Bei Branchen mit schmalen Margen können plötzliche Umsatzeinbussen ohne Liquiditätsreserven sehr schnell zu existenziellen Problemen führen. Entsprechend sind auch Massnahmen zur Überbrückung von solchen Situationen in der Planung vorzusehen.
In Artikel 725 OR wurde die Überwachung der Liquidität und Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ab 2023 verschärft und dem Verwaltungsrat als "laufende Aufgabe" zugewiesen. Die Überwachung der Zahlungsfähigkeit ist eine neue Kernaufgabe des Leitungsorgans. Dies auch ohne drohende Zahlungsunfähigkeit im Sinne von Art. 725 OR. Damit werden die bestehenden Bestimmungen von Art. 716a OR zu den unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben des Verwaltungsrates ergänzt und präzisiert. Dies erhöht das Haftungsrisiko für Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung im Falle eines Konkurses, falls entsprechende Pflichtverletzungen begangen wurden.
Die Überwachung der Liquidität ist Teil der Grundlagenprämisse der Rechnungslegung und Bilanzierung zu Fortführungswerten, wonach diese gemäss Art. 958a Abs. 1 OR auf der Annahme beruht, dass das Unternehmen auf absehbare Zeit fortgeführt wird. Ist die Fortführung innerhalb der nächsten zwölf Monaten ab Bilanzstichtag nicht möglich oder in Krisenzeiten mit bestimmten Massnahmen nicht sichergestellt, muss die Rechnungslegung auf Veräusserungswerte umgestellt werden (vgl. Art. 958a Abs. 2 OR).
Die Pflichten von Verwaltungsräten bei der finanziellen Führung sind engmaschig und komplex. Das Risiko der Haftung bei Sorgfaltspflichtverletzungen hoch. Budget, Planrechnung und Liquiditätsplanung sind praktisch bei jedem Unternehmen Pflicht.