Bei Unternehmen mit juristischer Rechtspersönlichkeit besteht ein formelles oberstes Leitungsorgan. Bei der AG ist dies der Verwaltungsrat und bei der GmbH sind es "die Geschäftsführer".
Bei Unternehmen ohne eigene juristische Rechtspersönlichkeit, wie Einzelfirmen und Kollektivgesellschaften, wird die Leitung auf oberster Ebene durch den / die Inhaber bzw. die zur Vertretung befugten Gesellschafter (Privatpersonen mit unbeschränkter Haftung für Geschäftsschulden auch mit dem Privatvermögen) wahrgenommen.
Zum Leitungsorgan im weiteren Sinne können auch Direktoren, Geschäftsführer oder externe Berater, ohne explizite Mitgliedschaft in einem entsprechenden formellen Organ, gezählt werden. Diese Personen können unter Umständen persönlich wie ein Organmitglied haftbar werden (faktische Organschaft).
Gemäss Gesetz (Art. 716a OR) hat der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben:
- Oberleitung der Gesellschaft und Erteilung der nötigen Weisungen
- Festlegung der Organisation
- Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung, sofern diese für die Führung der Gesellschaft notwendig ist
- Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen
- Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen
- Erstellung des Geschäftsberichtes sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse
- Einreichung eines Gesuchs um Nachlassstundung und die Benachrichtigung des Gerichts im Falle der Überschuldung
- bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind: die Erstellung des Vergütungsberichts
Im KMU-Umfeld von Bedeutung ist ebenfalls das Leitungsorgan in Form des Stiftungsrats, denn jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet seine Mitarbeiter im Rahmen der beruflichen Vorsorge zu versichern. Dies geschieht über eine Vorsorgestiftung, wie Einzel-, Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung.