Oberste gesetzliche Grundlage des schweizerischen Steuersystems ist die Finanzordnung, welche in Kapitel 3 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft geregelt ist. Darin werden folgende Grundsätze statuiert:
- Finanzielles Gleichgewicht der Haushaltführung des Bundes
- Legalitätsprinzip: Steuerpflicht, Gegenstand der Steuern und deren Bemessung sind gesetzlich zu regeln
- Der Bund kann eine direkte Steuer erheben, von höchstens 11,5% Prozent auf dem Einkommen der natürlichen Personen und von höchstens 8,5% auf dem Reinertrag der juristischen Personen. Die Steuer wird von den Kantonen veranlagt und einbezogen. Vom Rohertrag der Steuer fallen drei Zehntel den Kantonen zu; davon wird mindestens ein Sechstel für den Finanzausgleich unter den Kantonen verwendet.
- Der Bund legt Grundsätze fest über die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden (Gegenstand und zeitliche Bemessung der Steuern, Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht).
- Der Bund kann auf Lieferungen von Gegenständen und auf Dienstleistungen einschliesslich Eigenverbrauch sowie auf Einfuhren eine Mehrwertsteuer mit einem Normalsatz von höchstens 6,5 Prozent und einem reduzierten Satz von mindestens 2,0 Prozent erheben. Ist wegen der Entwicklung des Altersaufbaus die Finanzierung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung nicht mehr gewährleistet, so kann in der Form eines Bundesgesetzes der Normalsatz um höchstens 1 Prozentpunkt und der reduzierte Satz um höchstens 0,3 Prozentpunkte erhöht werden. Weiter können zur Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte die Steuersätze um 0,1 Prozentpunkt erhöht werden. Im September 2009 haben Volk und Stände einer auf sieben Jahre befristeten weiteren Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung zugestimmt.
- Der Bund kann besondere Verbrauchssteuern erheben auf Tabakwaren, Alkohol, Automobilen, Erdöl, Erdgas und Treibstoffen.
- Erhebung von Stempelsteuern und der Verrechnungssteuer
- Gesetzgebung über Zölle und andere Abgaben auf dem grenzüberschreitenden Warenverkehr ist einzig Sache des Bundes.
Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) ist das Rahmengesetz für die Erhebung der direkten Steuern und die entsprechende Gesetzgebung auf Ebene der Kantone (und Gemeinden). Die Kantone erheben demnach folgende Steuern:
- eine Einkommens- und eine Vermögenssteuer von den natürlichen Personen;
- eine Gewinn- und eine Kapitalsteuer von den juristischen Personen;
- eine Quellensteuer von bestimmten natürlichen und juristischen Personen;
- eine Grundstückgewinnsteuer.