Die Gewinnsteuer ist für den Steuerpflichtigen bzw. das steuerpflichtige Unternehmen in der Regel bezüglich Belastung die wichtigste Steuer.
Die Bemessungsgrundlage (Steuerobjekt) ist die Saldogrösse "Unternehmensgewinn", welche sich aus
- Betriebsertrag, abzüglich
- Betriebsaufwand, zuzüglich
- Anderer Ertrag aus unternehmerischer Tätigkeit, abzüglich
- Anderer Aufwand aus unternehmerischer Tätigkeit
ableiten lässt.
Bei der Einzelunternehmung ist der Lohn des Einzelunternehmers nicht im Betriebsaufwand enthalten, sondern Teil der Saldogrösse Gesamtertrag minus Gesamtaufwand, bzw. des steuerbaren Unternehmensgewinns (Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit). Dies ist der wesentliche Unterschied bezüglich Ermittlung des steuerbaren Unternehmensergebnisses zwischen der Einzelunternehmung und einem Unternehmen im Rechtskleid einer juristischen Person (wie Aktiengesellschaft und GmbH).
Der steuerbare Unternehmensgewinn ist das Steuerobjekt und Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung. Massgebend für die Steuerhöhe ist somit letztendlich der wirtschaftliche Erfolg. Im Umkehrschluss ist die einfache Vermeidung von Gewinn (lieber Steuern sparen als Gewinn machen) unternehmerisch gesehen eine falsche Massnahme zur Reduktion der Steuern.
Mittels Steueroptimierung wird versucht Höhe und zeitlicher Anfall der Steuern mit der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens optimal abzustimmen. In einer Investitions- oder Wachstumsphase wird ein Unternehmen seine Steuern möglichst tief halten, um unnötige Substanz- und Liquiditätsabflüsse zu vermeiden. Andererseits wird beispielsweise im Hinblick auf eine zukünftige Nachfolgeregelung bewusst nicht betriebsnotwendige Substanz abgebaut und so eine höhere Steuerbelastung in Kauf genommen werden.