Wirtschaftsprüfung: Umsetzung QS1 im kleinen Prüfunternehmen - Begriffliche Definitionen von QS1

Zur besseren Lesbarkeit werden nachfolgend meistens die Begriffe der konventionellen KMU-Prüfer Terminologie verwendet. Der Begriff „Auftragsverantwortliche“ wird mit „Wirtschaftsprüfergleichgestellt, weil der dipl. Wirtschaftsprüfer als einziger Experte die gesetzlichen Anforderungen an Ausbildung und Fachpraxis zur Zulassung als Revisionsexperte vorbehaltslos erfüllt (Art. 4 RAG) und so als Auftragsverantwortlicher im Schweizer Prüfwesen wirken kann.

 

Begriff nach ISQC1/QS1 und QS-Leitfaden der Treuhand-Kammer

Konventionelle Bedeutung im Bereich der KMU-Prüfung

Datum des Vermerks (Date of report)

Berichtsdatum

Auftragsdokumentation (Engagement documentation)

Arbeitspapiere und Mandatsdokumentation/ Kontrolle

Auftragsverantwortliche (Engagement partner)

Dipl. Wirtschaftsprüfer bzw. mit Fachpraxis gemäss Art. 4 Abs. 2 RAG ebenfalls zugelassener Revisionsexperte oder im Falle der eingeschränkten Revision ein nach Art. 5 RAG zugelassener Revisor 

Durchsicht > in den Definitionen von QS1 nicht enthalten. Wird für auftragsbegleitende Qualitätssicherung verwendet (QS1.37(c)) und Durchsicht innerhalb des Prüfteams. Der Begriff wird auch im Sinne einer Prüfungsarbeit als solches, nämlich der „prüferischen“ Durchsicht verwendet.

Wird als Durchsicht der Arbeitspapiere verstanden und ist Teil der Auftragsdurchführung. Gilt so nicht als Qualitätssicherung im Sinne von QS1! Vgl. QS1.32,33 u.A35; PS200.A43; PS220.16 u.17.

Konsultation > in den eigentlichen Definitionen von QS1 nicht enthalten. Das Prüfunternehmen muss jedoch Regelungen und Massnahmen betreffend angemessener Drittkonsultationen im Falle von schwierigen oder umstrittenen Sachverhalten festlegen (Vgl. QS1.34).  

Die Konsultation beinhaltet Gespräche auf der jeweils angemessenen fachlichen Ebene mit Personen innerhalb oder ausserhalb der Praxis, die über spezielle Fachkenntnisse verfügen (QS1.34).

Auftragsbegleitende Qualitätssicherung – Prozess (Engagement quality control review)

Im Sinne eines Prozesses - Prüfteam unabhängiger Review-Prozess, der vor Abgabe des Berichts eine objektive Einschätzung der bedeutsamen Beurteilungen des Auftragsteams und der von diesem beim Abfassen Berichts gezogenen Schlussfolgerungen liefern soll (QS1.12(d)). Grundsätzlich nur bei kapitalmarkorientierten Einheiten notwendig (Vgl. QS1.35).

Auftragsbegleitender Qualitätssicherer – Partner (Engagement quality control reviewer)

Wirtschaftsprüfer, welcher im obigen Prozess insbesondere auch die Schlussfolgerungen auf Ebene des abzugebenden Berichts objektiv einschätzt.

Auftragsteam (Engagement team)

Prüfteam; Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer bzw. KMU-Prüfer / Treuhand-Sachbearbeiter

Praxis (Firm)

Prüfunternehmen bzw. selbständiger Wirtschaftsprüfer, Treuhandbüro oder anderes Unternehmen, welches im Bereich Wirtschaftsprüfung tätig ist

Auftragsprüfung (Inspection)

Kontrolle, ob bei abgeschlossenen Aufträgen die Qualitätssicherung eingehalten wurde > Auftragsprüfung in der Nachschau

Kapitalmarkt orientierte   Einheit (Listed entity)

Börsenkotiertes Unternehmen / Konzerngesellschaften

Nachschau (Monitoring)

Überwachung bzw. Überprüfung des gesamten QS-Systems und periodische   Prüfung einer Auswahl von abgeschlossenen Aufträgen. Massnahmen sollen erlauben möglichst sicher zu sein, dass das QS-System wirksam ist > „Qualitäts“- Überwachung des Prüfunternehmens als Ganzes und einzelner Aufträge. Wird auch als Peer Review (Fachkollegen-Durchsicht) bezeichnet.

Mitglied eines Netzwerks (Network firm)

Zugehörigkeit zu einem formellen Verbund von Berufsangehörigen

Netzwerk (Network)

Verbund von eng zusammenarbeitenden Berufsangehörigen, die aufgrund verschiedener Indizien nicht mehr unbedingt als unabhängig voneinander betrachtet werden können 

Partner (Partner)

Zeichnungsberechtigter und verantwortlicher Wirtschaftsprüfer für Prüfungsdienstleistungen; Revisionsleiter, Inhaber des Treuhandbüros, etc.

Fachpersonal (Personnel)

Wirtschaftsprüfer und Sachbearbeiter

Berufliche Standards (Professional Standards)

Prüfungsstandards IAASB (ISQC1/ISAs) bzw. Schweizer Prüfungsstandards und berufliche Verhaltensregeln (Verlautbarungen), wie insbesondere von der Treuhand-Kammer (9) und TreuhandSuisse in verschiedenen Richtlinien stipuliert 

Hinreichende Sicherheit

Genügende und vertretbare Sicherheit

Relevante berufliche Verhaltensanforderungen

Allgemein geltende Berufsregeln / -Standards und Ethikcodes

Fachliche Mitarbeiter

Sachbearbeiter

Angemessen qualifizierte externe Person

Externer dipl. Wirtschaftsprüfer bzw. zugel. Revisionsexperte oder Revisor.

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