Zur besseren Lesbarkeit werden nachfolgend meistens die Begriffe der konventionellen KMU-Prüfer Terminologie verwendet. Der Begriff „Auftragsverantwortliche“ wird mit „Wirtschaftsprüfer“ gleichgestellt, weil der dipl. Wirtschaftsprüfer als einziger Experte die gesetzlichen Anforderungen an Ausbildung und Fachpraxis zur Zulassung als Revisionsexperte vorbehaltslos erfüllt (Art. 4 RAG) und so als Auftragsverantwortlicher im Schweizer Prüfwesen wirken kann.
Begriff nach ISQC1/QS1 und QS-Leitfaden der Treuhand-Kammer |
Konventionelle Bedeutung im Bereich der KMU-Prüfung |
Datum des Vermerks (Date of report) |
Berichtsdatum |
Auftragsdokumentation (Engagement documentation) |
Arbeitspapiere und Mandatsdokumentation/ Kontrolle |
Auftragsverantwortliche (Engagement partner) |
Dipl. Wirtschaftsprüfer bzw. mit Fachpraxis gemäss Art. 4 Abs. 2 RAG ebenfalls zugelassener Revisionsexperte oder im Falle der eingeschränkten Revision ein nach Art. 5 RAG zugelassener Revisor |
Durchsicht > in den Definitionen von QS1 nicht enthalten. Wird für auftragsbegleitende Qualitätssicherung verwendet (QS1.37(c)) und Durchsicht innerhalb des Prüfteams. Der Begriff wird auch im Sinne einer Prüfungsarbeit als solches, nämlich der „prüferischen“ Durchsicht verwendet. |
Wird als Durchsicht der Arbeitspapiere verstanden und ist Teil der Auftragsdurchführung. Gilt so nicht als Qualitätssicherung im Sinne von QS1! Vgl. QS1.32,33 u.A35; PS200.A43; PS220.16 u.17. |
Konsultation > in den eigentlichen Definitionen von QS1 nicht enthalten. Das Prüfunternehmen muss jedoch Regelungen und Massnahmen betreffend angemessener Drittkonsultationen im Falle von schwierigen oder umstrittenen Sachverhalten festlegen (Vgl. QS1.34). |
Die Konsultation beinhaltet Gespräche auf der jeweils angemessenen fachlichen Ebene mit Personen innerhalb oder ausserhalb der Praxis, die über spezielle Fachkenntnisse verfügen (QS1.34). |
Auftragsbegleitende Qualitätssicherung – Prozess (Engagement quality control review) |
Im Sinne eines Prozesses - Prüfteam unabhängiger Review-Prozess, der vor Abgabe des Berichts eine objektive Einschätzung der bedeutsamen Beurteilungen des Auftragsteams und der von diesem beim Abfassen Berichts gezogenen Schlussfolgerungen liefern soll (QS1.12(d)). Grundsätzlich nur bei kapitalmarkorientierten Einheiten notwendig (Vgl. QS1.35). |
Auftragsbegleitender Qualitätssicherer – Partner (Engagement quality control reviewer) |
Wirtschaftsprüfer, welcher im obigen Prozess insbesondere auch die Schlussfolgerungen auf Ebene des abzugebenden Berichts objektiv einschätzt. |
Auftragsteam (Engagement team) |
Prüfteam; Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer bzw. KMU-Prüfer / Treuhand-Sachbearbeiter |
Praxis (Firm) |
Prüfunternehmen bzw. selbständiger Wirtschaftsprüfer, Treuhandbüro oder anderes Unternehmen, welches im Bereich Wirtschaftsprüfung tätig ist |
Auftragsprüfung (Inspection) |
Kontrolle, ob bei abgeschlossenen Aufträgen die Qualitätssicherung eingehalten wurde > Auftragsprüfung in der Nachschau |
Kapitalmarkt orientierte Einheit (Listed entity) |
Börsenkotiertes Unternehmen / Konzerngesellschaften |
Nachschau (Monitoring) |
Überwachung bzw. Überprüfung des gesamten QS-Systems und periodische Prüfung einer Auswahl von abgeschlossenen Aufträgen. Massnahmen sollen erlauben möglichst sicher zu sein, dass das QS-System wirksam ist > „Qualitäts“- Überwachung des Prüfunternehmens als Ganzes und einzelner Aufträge. Wird auch als Peer Review (Fachkollegen-Durchsicht) bezeichnet. |
Mitglied eines Netzwerks (Network firm) |
Zugehörigkeit zu einem formellen Verbund von Berufsangehörigen |
Netzwerk (Network) |
Verbund von eng zusammenarbeitenden Berufsangehörigen, die aufgrund verschiedener Indizien nicht mehr unbedingt als unabhängig voneinander betrachtet werden können |
Partner (Partner) |
Zeichnungsberechtigter und verantwortlicher Wirtschaftsprüfer für Prüfungsdienstleistungen; Revisionsleiter, Inhaber des Treuhandbüros, etc. |
Fachpersonal (Personnel) |
Wirtschaftsprüfer und Sachbearbeiter |
Berufliche Standards (Professional Standards) |
Prüfungsstandards IAASB (ISQC1/ISAs) bzw. Schweizer Prüfungsstandards und berufliche Verhaltensregeln (Verlautbarungen), wie insbesondere von der Treuhand-Kammer (9) und TreuhandSuisse in verschiedenen Richtlinien stipuliert |
Hinreichende Sicherheit |
Genügende und vertretbare Sicherheit |
Relevante berufliche Verhaltensanforderungen |
Allgemein geltende Berufsregeln / -Standards und Ethikcodes |
Fachliche Mitarbeiter |
Sachbearbeiter |
Angemessen qualifizierte externe Person |
Externer dipl. Wirtschaftsprüfer bzw. zugel. Revisionsexperte oder Revisor. |