Herausforderung Startup - Aktionsplan

Neben dem Businessplan muss ein Aktionsplan mit den konkreten Schritten und Etappenziele des Geschäftsaufbaus erstellt werden. Ein Aktionsplan mit klaren Vorgaben stellt sicher, dass diszipliniert und zielorientiert vorgegangen wird. 

Schritte und Massnahmen zur Vorbereitung der selbständigen unternehmerischen Tätigkeit:

  • Erarbeitung Businessplan und Prüfung mit branchenkundiger Vertrauensperson
  • Erarbeitung Aktionsplan mit Definition von klaren und messbaren Etappenzielen
  • Investitionsbudget, kurzfristige Finanzplanung
  • Abklärungen bezüglich allfälligen Bewilligungen und branchenspezifischen Sonderbestimmungen > siehe kantonale Wirtschaftsämter
  • Abklärung ob die geplante Tätigkeit AHV-rechtlich als selbständige Erwerbstätigkeit anerkannt wird. Probleme können sich ergeben, wenn beispielsweise in der Startphase nur für einen bestimmten Auftraggeber gearbeitet wird.
  • Bestimmung Firmennamen, Auftritt
  • Wahl der Rechtsform
  • Physische Räumlichkeiten / Lokalitäten
  • Virtuelle Räumlichkeiten Internet (Präsenz, Service, Shop, etc.)
  • Prüfung beim zuständigen Handelsregisteramt, ob die zu gründende Firma sofort eintragen werden muss. Gewisse Berufsgruppen, wie Makler, Agenten, Treuhänder, Finanzvermittler, Auskunfteien müssen zwingend ins Handelsregister eingetragen werden. Normalerweise besteht die Eintragungspflicht aber erst mit einem Jahresumsatz von CHF 100'000.
  • Abklärungen allgemeine vertragsrechtliche Bedürfnisse für den Geschäftsalltag (wie AGB, Werkvertrag, Kaufvertrag)
  • Grundausstattung Arbeitsmittel, Werkzeuge, etc.
  • Allgemeine organisatorische Vorkehrungen
  • Suche Treuhänder / Berater
  • Anpassung Risikoversicherung (Erwerbsausfall, IV)
  • Sachversicherungen
  • Definition Stop-Loss Limite, Alternativszenario und Exit-Plan
  • etc.

Bereits in der Vorbereitungsphase können erste Geschäftskontakte geknüpft werden. Das kann heikel sein, wenn man sich in einem festen Arbeitsverhältnis befindet. Den Verpflichtungen gegenüber dem noch Arbeitgeber muss in allen Belangen nachgekommen werden. Ein nicht loyales Verhalten würde sich schnell herumsprechen und schaden. Bei Fachkräftemangel ist ein Arbeitgeber allenfalls an einer weiteren Zusammenarbeit, mindestens in einer Übergangszeit, interessiert.

Die Vorarbeiten und Drittleistungen bezüglich des Geschäftsaufbaus müssen dokumentiert werden. Im ersten Geschäftsabschluss können so nachgewiesene Vorleistungen angemessen berücksichtigt werden. Die Dokumentation dieser wichtigen und zeitintensiven Arbeiten ist ebenfalls von Bedeutung, wenn in einer späteren Phase ein Geschäftspartner dazu kommt.

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