Im Gesetz und nach Wille des Parlaments nicht vorgesehene Verschärfung generieren unnötige Zusatzkosten für KMU. Diese hätten explizit entlastet werden sollen und werden nun zunehmend belastet. Und so landete die philosophisch anmutende Frage nach dem Wesen der Revision im Parlament. Parlamentarisches Anliegen Treuhandsuisse-Präsidentin und FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger lancierte Beginn dieses Jahres die Motion „Revisionsstelle. KMU-taugliche Lösung sichern und eingeschränkte Revision verwesentlichen“ (15.3355) und die parlamentarische Initiative „KMU-taugliche Lösung sichern. Eingeschränkte Revision verwesentlichen zum Schutz unserer KMU“ (15.472). Sie doppelte dann mit einer Interpellation in der jüngsten Session nach (15.3567).
In den drei Vorstössen geht es um die weitere gesetzliche Verankerung der Eigenständigkeit der eingeschränkten Revision. Es geht auch um eine praxistaugliche Definition von Unabhängigkeit der Revisionsstellen. Es soll so ermöglicht werden, dass KMU von einer Hand Lösungen in Sachen Finanzen, Treuhand- und Rechnungswesen im Allgemeinen beziehen können. Und das führt zur Diskussion um Doppelmandate.
Doppelmandate
Nach dem Gesetz sind Doppelmandate – oder Lösungen aus einer Hand – erlaubt. Es ist sogar das Erbringen anderer Dienstleistungen erlaubt. „Das Mitwirken bei der Buchführung und das Erbringen anderer Dienstleistungen für die zu prüfende Gesellschaft sind zulässig. Sofern das Risiko der Überprüfung eigener Arbeiten entsteht, muss durch geeignete organisatorische und personelle Massnahmen eine verlässliche Prüfung sichergestellt werden (OR 729 II).“ Die Revisionsstelle soll lediglich keine Entscheidfunktion in der geprüften Gesellschaft haben.
Eine Untersagung des Doppelmandates durch die verschärfte Aufsichtspraxis der RAB ist also vom Gesetzgeber explizit nicht gewollt. Sie führt nicht nur zu einer Zunahme der Revisionskosten, sondern auch zu einer Verzerrung der Branche der Prüfgesellschaften: Kleine Treuhänder, welche Doppelmandate erbringen, wird der Marktzugang aufgrund von gesetzlich nicht begründeten Anforderungen versagt.
Auch eine Untersagung anderer Dienstleistungen ist nicht begründbar. Es ist klar: Die Revisionsstelle darf nicht von der untersuchten Gesellschaft abhängig sein. Warum sollten sie aber nicht kleinere Aktienpakete halten oder Darlehen geben dürfen? Es gibt verschiedene Transaktionen in denen Treuhänder Aktienpakete von betreuten Unternehmen auch nur zeitweilig halten müssen. Dazu gehören Teilverkäufe, Sicherungs- und Finanzierungsgeschäfte.
Der Treuhänder, der Lösungen aus einer Hand anbietet, muss das gesamte Spektrum des Rechnungswesens und der treuhänderischen Arbeit seinem Kunden anbieten dürfen. Gerade gegenüber KMU Kunden müssen sich Treuhänder als ein Kompetenzzentrum verstehen, denn das Finanzwissen ist in den Firmen oft nicht vorhanden. Natürlich nicht: In KMU arbeiten Unternehmerinnen meist Seite an Seite mit den Angestellten in der Produktentwicklung, Produktion und im Vertrieb.