Der Unternehmer ist immer mit direkten Steuern innerhalb von mindestens zwei verschiedenen steuerlich relevanten Vermögensmassen konfrontiert. Um die Steuerbelastung auf einem tragbaren Mass zu halten und Substanzverluste zu vermeiden, versucht er seine gesamte Steuerbelastung durch Optimierung auf folgenden Ebenen zu reduzieren:
- Innerhalb der privaten Steuermasse (Vermögen und Einkommen), wo steuertechnisch das Nennwertprinzip gilt
- Innerhalb der unternehmerischen Steuermasse (Kapital und Gewinn) oder Steuermassen bei mehreren Gesellschaften, wo steuertechnisch das Buchwertprinzip gilt
- Bei Transaktionen zwischen den verschiedenen Steuermassen
Steueroptimierung erfolgt im besten Fall innerhalb einer mittel- und längerfristigen Steuerplanung. Bestimmte Unternehmenssituationen, die zu grösseren Veränderungsprozessen mit Strukturanpassungen führen können, sind jedoch nicht unbedingt planbar. Bei Veränderungsprozessen sind zudem primär betriebswirtschaftliche und nicht steuerliche Kriterien massgebend.
Unter Umständen können auch betriebswirtschaftlich gewünschte und als optimal erachtete Veränderungen nicht realisiert werden, weil die steuerlichen Folgen zu gravierend sind. Dies kann beispielsweise bei der Unternehmensnachfolge zu Problemen führen.
Grundsätzlich kann man sagen, dass Strukturanpassungen steuerlich neutral abgewickelt werden können, wenn die steuerrechtliche Situation der Steuersubjekte Privatperson und Unternehmen nach der Strukturanpassung nicht besser ist als vor der Strukturanpassung ist.