Swiss GAAP FER - Swiss GAAP FER 20 (Wertbeeinträchtigungen)

Swiss GAAP FER 20 beinhaltet Regeln betreffend die Berücksichtigung von Wertbeeinträchtigungen (Wertverminderungen) von Aktiven. Der Standard ist immer anzuwenden, soweit keine besonderen Bestimmungen in anderen Standards bestehen. Zuerst geht es um die Identifizierung von Vermögenswerten bei denen der erzielbare Wert (d.h. Netto-Marktwert oder Nutzungswert) tiefer sein könnte als der aktuelle Buchwert. Indikatoren dafür können sein:

  • Negative Entwicklung von rechtlichen oder unternehmerischen Rahmenbedingungen, die den Wert des Aktivums wesentlich beeinflussen
  • Hinweise, dass dem Aktivum zuweisbare Geldrückflüsse eindeutig unter den Erwartungen sind (Vorjahr, Budget)
  • Wesentliche Verminderung des Marktwertes eines Aktivums
  • Wesentliche Änderungen in der Art und Weise der Nutzung bzw. zukünftigen Nutzung eines Aktivums (z.B. technische Veraltung, a.o. Abnützung)
  • Aktivierte Kosten sind bedeutend höher als ursprünglich geplante Anschaffungs- und Herstellungskosten

Weitere Definitionen und Regeln des Standards:

  • Als erzielbaren Wert gilt der höhere von Nettomarktwert (Net Selling Price) und Nutzwert (Value in Use)
  • Der erzielbare Wert ist grundsätzlich für jedes Aktivum (Einzelbewertung) zu bestimmen
  • Wenn keine Einzelbewertung möglich, dann Beurteilung über kleinstmögliche Gruppe von Vermögenswerten (Cash Generation Unit)
  • Bei vorliegender Wertbeeinträchtigung ist der Buchwert auf den erzielbaren Wert zu reduzieren
  • Wertbeeinträchtigungen sind dem Periodenergebnis zu belasten
  • Bei massgeblicher Verbesserung der Situation zwischen tieferem erzielbarem Wert und Buchwert in einer Folgeperiode, ist die erfasste Wertbeeinträchtigung teilweise oder ganz aufzuheben (Zuschreibung)
  • Eine Zuschreibung ist im Periodenergebnis zu erfassen
  • Wesentliche Wertbeeinträchtigungen und Zuschreibungen sind in der Erfolgsrechnung oder im Anhang offen zu legen und zu erläutern

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