Grundsätzlich ergibt sich der optimale Zeitpunkt für die Nachfolgeplanung aus der Beantwortung folgender Fragen:
Wer kommt als Nachfolger in Frage?
- Wie lange plane ich noch operativ das Unternehmen zu führen?
- Strebe ich eine stufenweise oder eine schnelle Übergabe des Unternehmens an?
- Gibt es eine familieninterne Nachfolgemöglichkeit?
- In frühestens wie vielen Jahren kann ein familieninterner Nachfolger die Führung des Unternehmens selbstständig übernehmen?
- Muss die Nachfolge familienextern gelöst werden?
- Ist der vorgesehene Nachfolger bereits im Betrieb oder muss er erst gesucht werden?
- Kann ein externer Nachfolger die operative Führung sofort oder nach nur kurzer Einführung übernehmen, oder braucht es eine längere Einführungszeit durch mich?
Je nach Beantwortung dieser Fragen verschiebt sich der Zeitpunkt der Nachfolgersuche nach hintern oder nach vorne.
Was sind die Voraussetzungen für den Erfolg einer Nachfolge?
Der Erfolg einer Nachfolge hängt in hohem Masse davon ab, inwieweit eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger den Betrieb überschauen kann, sowohl in Hinsicht auf die finanzielle, organisatorische und kommerzielle Führung. Vielfach führen Unternehmer, die das Geschäft aufgebaut oder über lange Jahre geleitet haben dieses mit wenig systematisierten Instrumenten und Zahlen. Hier besteht meistens Nachholbedarf. Will man sicherstellen, dass eine neue Führung das Geschäft schnell in den Griff bekommt, müssen bestimmte instrumentelle Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu gehören ein klar strukturiertes Finanzinstrument mit entsprechenden Führungszahlen und Kontrollgrössen. Im Weiteren sollten Aufbau- und Ablauforganisation soweit bestehen, dass die Zuordnung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen klar geregelt sind.
Auch hier gilt: Je mehr von diesen Anforderungen bereits erfüllt sind, desto mehr verschiebt sich der Zeitpunkt der Nachfolgevorbereitung nach vorn.
Zur Aufgabe der Zukunftssicherung eines Unternehmens gehört auch die Regelung einer Weiterführung im Falle von schwerer Krankheit, Unfall, oder Tod des Inhabers. Hier gilt selbstverständlich, dass eine Regelung getroffen sein muss, die zumindest für eine Zeit in der eine definitive Nachfolge geregelt wird der Fortbestand des Unternehmens sichergestellt ist.