Mit Ersterfassung ist die "erste" Erfassung in der Buchhaltung gemeint. Die Ersterfassung erfolgt immer zu Anschaffungs- oder Herstellkosten. Ende Jahr bzw. am Bilanzstichtag geht es um die Erstellung der Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang). Dabei handelt es sich bereits um eine Folgebewertung, die in diesem Fall zum Börsenkurs erfolgen kann (Art. 960b, Abs. 1 ORrev). Im Anhang muss auf die Bewertung zum Börsenkurs hingewiesen werden.