Bei den Kapitalreserven handelt es sich um Einlagen, die nicht über die Erfolgsrechnung bzw. Betriebstätigkeit generiert wurden. Kapitalreserven können grundsätzlich auch wieder steuerfrei bezogen werden (Kapitaleinlageprinzip). Die Gewinnreserven stammen aus gesetzlichen, statutarischen oder freien Zuwendungen aus dem Jahresgewinn bzw. der jährlichen Gewinnverwendung. Werden Gewinnreserven einmal ausgeschüttet (normalerweise erst bei einer Liquidation möglich) unterliegen diese bei natürlichen Personen der Einkommenssteuer.