Bei Art. 671 OR geht es um die gesetzliche Reservezuweisung aus dem Jahresgewinn. Diese Zuweisung betrifft somit sinngemäss die Gewinnreserven.
Bei Art. 671 OR geht es um die gesetzliche Reservezuweisung aus dem Jahresgewinn. Diese Zuweisung betrifft somit sinngemäss die Gewinnreserven.