Warum wird gemäss OR immer noch von allgemeinen Reserven (OR 671) gesprochen und nach neuem Recht muss man zwischen gesetzlichen Kapitalreserven und Gewinnreserven und freiwilligen Gewinnreserven unterscheiden?

Bei Art. 671 OR geht es um die gesetzliche Reservezuweisung aus dem Jahresgewinn. Diese Zuweisung betrifft somit sinngemäss die Gewinnreserven.

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