Korruption im Beschaffungswesen

Der Fall "INSIEME" in der eidgenössischen Steuerverwaltung hat gezeigt, dass die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Beschaffungswesen in Bezug auf ein wichtiges Informatikprojekt auf der höchsten Stufe dieser Verwaltung bewusst ignoriert wurden. Es versteht sich von selbst, dass ein solcher Fall auch jede KMU betreffen kann, die im öffentlichen Sektor tätig ist.

In der Tat schreibt das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), das in Ausführung des im Rahmen der Welthandelsorganisation abgeschlossenen multilateralen Abkommens über das Beschaffungswesen erlassen wurde, in seinem Artikel 6 ein öffentliches Vergabeverfahren vor, sobald der Auftrag einen Wert von 230 000 Franken erreicht. Es bestimmt ferner (Art. 7), dass ein Auftrag nicht in der Absicht aufgeteilt werden darf, die Anwendbarkeit des Gesetzes zu umgehen. Genau das wurde aber im betreffenden Fall getan. Da das Gesetz diesbezüglich aber keinen Zweifel erlaubt, muss man annehmen, dass die Aufteilung des Marktes vor allem der Verschleierung des Verstosses gegen das Gesetz und nicht der Rechtfertigung desselben dienen sollte. Eine Administrativuntersuchung, geleitet vom Generalsekretär und vom Vorsteher des Rechtsdienstes des eidgenössischen Finanzdepartements, hat gezeigt, dass die Wahl eines abgekürzten Verfahrens durch die Verwaltung nicht nur in einen Zeitgewinn, sondern auch in gefährliche Verbindungen ausmündete. So ergab sich, dass zwei Dienstleister, die dem Verantwortlichen für die Informatikprojekte nahe standen, unüblich hohe Margen erzielten, obgleich ihre Dienstleistung hauptsächlich in der Vermittlung von Personal bestand, das auch direkt von der Verwaltung hätte beauftragt werden können. Genau solche Begebenheiten, denen ein starker Verdacht von Begünstigung anhaftet, soll das Gesetz über das Beschaffungswesen verhindern.

Es ist anzunehmen, dass diese Ereignisse in der eidgenössischen Verwaltung kein Einzelfall sind. Ein öffentliches Verfahren ist aufwendig und die Versuchung ist gross, sich einem solchen Verfahren zu entziehen, wenn die Zeit drängt. Auch die Vorstellung, dass öffentliche Aufträge neutral vergeben werden sollen, ist im helvetischen Kontext eher neu. Es ist nicht so lange her, dass die lokalen Behörden systematisch lokale Unternehmen bevorzugten. Dieser Mangel an Sensibilität lebt sogar auf höchster Stufe weiter, hat es doch ein Mitglied des Bundesrates jüngst für ganz normal gehalten, eine ihm nahe stehende Person für einen wichtigen Posten vorzuschlagen.

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