Register-Betrüger und E-Mail Schwindler

Auf der einen Seite ist die Regelungsdichte für die KMU unerträglich angestiegen aber auf der anderen Seite, wenn es um Schutz vor betrügerischen Angriffen auf die KMU geht, ist der Gesetzgeber eher lasch und es fehlt an Repression.

Dabei ist der Schaden, der z.B. durch immer dreister werdende Registerbetrüger und Cyberkriminelle angerichtet wird, enorm. Dank dem starken Franken ist der CH-Markt für ausländische Betrüger sehr attraktiv. Nur so lässt sich die Schwemme an Aufforderungen zum Eintrag in als amtliche Register maskierte Pseudo-Verzeichnisse erklären.

Informationen aus echten Registern werden zudem ebenfalls für Fake-Rechnungen missbraucht. 

Wenn man ungewollterweise eine Aufforderung für einen Registereintrag unterschrieben hat, ist man auf das Angebot eingetreten und der Vertrag mit all seinen Rechtsfolgen ist grundsätzlich zustande gekommen. Der Geschädigte kann sich aber auf den Standpunkt stellen, dass er getäuscht worden ist. Gemäss der SECO-Broschüre "Vorsicht vor Adressbuchschwindlern" sollte wie folgt vorgegangen werden:

  • Rechnung nicht bezahlen
  • Unverzügliche Anfechtung des Vertrages mit Einschreibebrief und festhalten, dass man durch das Formular getäuscht worden sei und somit den Vertrag wegen Irrtum anfechte. Der Vertrag sei somit nichtig.

Auf einen allfälligen Zahlungsbefehl (Betreibung) muss innerhalb von 10Tagen Rechtsvorschlag erhoben werden.

Die Rechnungstellung per Papierrechnung wir systematisch durch direkt Rechnungstellung per E-Mail ersetzt. Dies wird wiederum von Cyberkriminellen ausgenutzt. Zu aktuellen betrügerischen E-Mails gibt das Nationale Zentrum für Cybersicherheit NCSC Auskunft.

Die Betrugsdelikte haben sich in den Cyberspace verlagert.

 

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