Business Crime - Begriff, Definitionen

Der Oberbegriff „Wirtschaftskriminalität“ ist ein Sammelbegriff für Straftaten, die sich vor allem durch Vertrauensmissbrauch und/oder Ausnutzung von Treuepflichten sowie generell der Ausnutzung von Kenntnissen und Informationen des Wirtschaftslebens zu illegalen Zwecken ergeben. Speziell bei wirtschaftskriminellen Straftaten ist auch eine gewisse Verflüchtigung der Opfereigenschaft. Auf den ersten Blick ist so nicht immer klar, wer überhaupt konkret geschädigt wurde.

Wirtschaftsdelikte werden vorsätzlich begangen, sind i.d.R. physisch gewaltlos, auf materielle oder immaterielle Vorteile des Täters oder Dritter zielende Handlungen oder Unterlassungen, die gegen Rechtsnormen verstossen und einer Unternehmung und/oder unternehmensexternen Dritten materiellen und/oder immateriellen Schaden zufügen (Markus G. Gisler, Wirtschaftsdelikte – Herausforderung für die Revision, Zürich).

Die Wirtschaftskriminalität umfasst in etwa (de façon approximative) alle Delikte, die zu einer Bereicherung führen, auf einer Täuschung (tromperie) basieren und in Verbindung mit unternehmerischen Aktivitäten sind (Martin Killias, Skript « Criminologie des infractions économiques », Lausanne).

Bei den klassischen Wirtschaftsdelikten geht es primär um Straftatbestände des Strafgesetzbuches und insbesondere um die Vermögensdelikte, welche mit 65% den weitaus grössten Anteil der Strafgesetzbuch (StGB) relevanten Straftaten ausmachen. Quelle Grafik: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2021, Bundesamt für Statistik – BFS Neuchâtel

 

Klammert man bei den Vermögensdelikten die Delikte aus, welche nicht direkt mit Wirtschaftskriminalität zu tun haben (Diebestahl, Fahrzeugdiebstahl, Raub, Sachbeschädigung u.a.m.), zeigt sich, dass Betrug den weitaus grössten Anteil der Delikte ausmacht.

Von digitaler Kriminalität wird gesprochen, wenn der "Modus Operandi" über digitale Kanäle und Mittel erfolgt. Gemäss polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) 2021 ist beim Betrug der Anteil von digitaler Kriminalität weit über 75%, d.h. von 22'597 Straftaten werden 17'232 der digitalen Kriminalität zugewiesen. Mit dem Homeoffice Boom ab Covid Jahren 2020 und 2021 haben diese Delikte zugenommen. Generell kann man feststellen, dass beim Betrug eine Verlagerung ins Internet stattfindet.


Bei Wirtschaftsdelikten besteht eine hohe Dunkelziffer. Straftaten bei Unternehmen werden aus Angst vor einem Reputationsschadens, der noch weit grösser als der Vermögensschaden sein kann, nicht immer zur Anzeige gebracht.


Beim Begriff organisierte Kriminalität geht es weniger um einzelne Straftaten, sondern um die Definition der Vorgehensweise des quasi unternehmerisch organisierten Verbrechens. Gemäss StGB 260ter geht es so um eine „Organisation“, die den Zweck verfolgt Gewaltverbrechen zu begehen oder sich mit verbrecherischen Mitteln zu bereichern. Die Geldwäscherei ist ursprünglich eine Folge dieser Kriminalität. Dabei geht es grundsätzlich darum, die Erlöse des illegalen wirtschaftlichen Handelns in Geld oder andere marktgängige Vermögenswerte so zu transformieren, dass der kriminelle Ursprung des Geldes nicht mehr nachgewiesen werden kann.

Die organisierte Kriminalität operiert einerseits mit dem gesamten „Repertoire“ der „normalen“ Wirtschaftskriminalität, andererseits aber auch mit noch „schwereren“ Delikten, wie Erpressung, Entführung, Terrorismus u.a.m. Der Einsatz von Gewaltmitteln ist oft notwendig, weil solche Organisationen grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Schutzmassnahmen des legalen Wirtschaftssystems profitieren können (vgl. Nicolas Giannakopoulos, Criminalité organisée et corruption en Suisse, Bern).

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