Erfolgsrechnung; Mindestgliederung

 

Rechnungslegungsrecht Art. 959b OR Swiss GAAP FER 3 **)
   
In der Produktionserfolgsrechnung (Gesamkostenverfahren) müssen mindestens folgende Positionen je einzeln und in der vorgegebenen Reihenfolge ausgeweisen werden: Gesamtkostenverfahren:
Nettoerlös aus Lieferungen und Leistungen

Nettoerlös aus Lieferungen und Leistungen
Andere betriebliche Erträge

Bestandesänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie an nicht fakturierten Dienstleistungen Bestandesänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie an unverrechneten Lieferungen und Leistungen
Materialaufwand Materialaufwand
Personalaufwand Personalaufwand
übriger betrieblicher Aufwand Andere betriebliche Aufwendungen
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Positionen des Anlagevermögens Abschreibungen auf Sachanlagen
Abschreibungen auf immateriellen Werten
Betriebliches Ergebnis *) Betriebliches Ergebnis
Finanzaufwand und Finanzertrag Finanzergebnis
Ordentliches Ergebnis *) Ordentliches Ergebnis
betriebsfremder Aufwand und betriebsfremder Ertrag Betriebsfremdes Ergebnis
ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand und Ertrag Ausserordentliches Ergebnis
Gewinn/Verlust vor Steuern *) Gewinn/Verlust vor Ertragssteuern
direkte Steuern Ertragssteuern
Jahresgewinn oder Jahresverlust Gewinn/Verlust
   
In der Absatzerfolgsrechnung (Umsatzkostenverfahren) müssen mindestens folgende Positionen je einzeln und in der vorgegebenen Reihenfolge ausgewiesen werden: Umsatzkostenverfahren:
Nettoerlös aus Lieferungen und Leistungen Nettoerlös aus Lieferungen und Leistungen
Anschaffungs- oder Herstellkosten der verkauften Produkte und Leistungen Anschaffungs- oder Herstellkosten der verkauften Produkte und Leistungen
Verwaltungsaufwand und Vertriebsaufwand Verwaltungsaufwand
Vertriebsaufwand
Andere betriebliche Erträge
Andere betriebliche Aufwendungen
Betriebliches Ergebnis *) Betriebliches Ergebnis
Finanzaufwand und Finanzertrag Finanzergebnis
Ordentliches Ergebnis *) Ordentliches Ergebnis
betriebsfremder Aufwand und betriebsfremder Ertrag Betriebsfremdes Ergebnis
ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand und Ertrag Ausserordentliches Ergebnis
Gewinn/Verlust vor Steuern *) Gewinn/Verlust vor Ertragssteuern
direkte Steuern Ertragssteuern
Jahresgewinn oder Jahresverlust Gewinn/Verlust
*) Ausweis im Gesetz nicht explizit verlangt **) Mindestgliederung: Die Darstellung kann/darf auch in einer anderen sachgerechten Form erfolgen
Weitere Positionen müssen in der Erfolgsrechnung oder im Anhang einzeln ausgewiesen werden, sofern dies für die Beurteilung der Ertragslage durch Dritte wesentlich oder aufgrund der Tätigkeit des Unternehmens üblich ist.

Finanzergebnis: In der Erfolgsechnung oder im Anhang sind je gesondert auszuweisen und im Anhang zu erläutern:

  • Finanzaufwand und Finanzertrag
  • Betriebsfremde Aufwendungen und Erträge
  • Ausserordentliche Aufwendungen und Erträge
Bei der Absatzerfolgsrechnung (Umsatzkostenverfahren) müssen im Anhang zudem der Personalaufwand sowie in einer Position Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Positionen des Anlagevermögens ausgewiesen werden.

Bei Wahl des Umsatzkostenverfahrens sind im Anhang je gesondert auszuweisen:

  • Personalaufwand
  • Abschreibungen auf Sachanlagen
  • Abschreibungen auf immateriellen Werten
 

Die Zwischenergebnisse sind sachgerecht zu bezeichnen.

 


Swiss GAAP FER

Definitionen

  • Erträge > Nutzenzugänge in der Berichtsperiode durch Zunahme von Aktiven und/oder Abnahme von Verbindlichkeiten. Erhöhen so das Eigenkapital (Vermögenszuwachs).
  • Aufwände > Nutzenabgänge in der Berichtsperiode durch Abnahme von Aktiven und/oder Zunahme von Verbindlichkeiten. Vermindern so das Eigenkapital (Vermögensabnahme).
  • Erträge und Aufwendungen dürfen nur erfasst werden, wenn die damit verbundenen Änderungen der Aktiven und/oder Verbindlichkeiten zuverlässig ermittelt werden können.
  • Betriebsfremdes Ergebnis: Aufwendungen und Erträge, welche sich klar von der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Einheit unterscheiden. Dazu gehören insbesondere auch die Aufwendungen und Erträge aus nicht betrieblichen Sachanlagen.
  • Als ausserordentlich gelten solche Aufwendungen und Erträge, welche im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit äusserst selten anfallen und nicht voraussehbar waren.
  • Erfolg bzw. Gewinn/Verlust resultiert aus der Differenz von Ertrag und Aufwand

 

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