Rechnungslegungsrecht Art. 961b OR | Swiss GAAP FER 4 |
Unternehmen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind, müssen als Teil der Jahresrechnung eine Geldflussrechnung erstellen. |
Die Geldflussrechnung ist Teil der Kern-FER und muss von allen Organisationen erstellt werden. |
Die Geldflussrechnung stellt die Veränderung der flüssigen Mittel aus der Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit je gesondert dar. Auf die Geldflussrechnung kann verzeichtet werden, wenn das Unternehmen selbst oder eine juristische Person, die das Unternehmen kontrolliert, eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellt. Vorbehalten bleiben die Minderheiten-Schutzbestimmungen gemäss Art. 961d, Abs.2 |
Die Geldflussrechnung stellt die Veränderung der flüssigen Mittel der Organisation infolge Ein- und Auszahlungen aus
während der Berichtsperiode dar. |
Geldfluss aus Betriebstätigkeit; Darstellung nach der direkten Methode: + Einzahlungen von Kunden für den Verkauf von Fabrikaten, Waren und Dienstleistungen - Auszahlungen an Lieferanten - Auszahlungen an Mitarbeitende + Sonstige Einzahlungen - Sonstige Auszahlungen = ergibt Geldfluss aus Betriebstätigkeit (operativer Cash-Flow) |
|
Geldfluss aus Betriebstätigkeit; Darstellung nach indirekter Methode: > Gewinn/ Verlust aus Betriebstätigkeit +/- Abschreibungen/ Zuschreibungen des Anlagevermögens +/- Verluste aus Wertbeeinträchtigungen/ Wegfall von Wertbeeinträchtigungen +/- Zunahme/ Abnahme fondsunwirksamer Rückstellungen +/- Sonstige fondsunwirksame Aufwendungen/ Erträge +/- Verlust/ Gewinn aus Abgängen des Anlagevermögens +/- Abnahme/ Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen +/- Abnahme/ Zunahme von Vorräten +/- Abnahme/ Zunahme von übrigen Forderungen und aktiven Rechnungsabgrenzungen +/- Zunahme/ Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen +/- Zunahme/ Abnahme von übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungen = Geldfluss aus Betriebstätigkeit (operativer Cash-Flow) |
|
Der Investitionsbereich ist wie folgt gegliedert: - Auszahlungen für Investitionen von Sachanlagen + Einzahlungen aus Devestition von Sachanlagen - Auszahlungen für Investitionen von Finanzanlagen, Beteiligungen, Wertschriften usw. + Einzahlungen aus Devestition von Finanzanlagen, Beteiligungen, Wertschriften usw. - Auszahlungen für Investitionen von immateriellen Anlagen + Einzahlungen aus Devestition von immateriellen Anlagen = Geldfluss aus Investitionstätigkeit |
|
Vorgänge im Finanzierungsbereich sind wie folgt gegliedert: + Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen - Auszahlungen für Kapitalherabsetzungen - Gewinnausschüttung an Anteilhaber -/+ Kauf/ Verkauf von eigenen Aktien/ eigenen Anteilen am Kapital der Organisation + Einzahlungen aus Aufnahme von Anleihen - Rückzahlungen von Anleihen +/- Aufnahme/ Rückzahlungen von kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten +/- Aufnahme/ Rückzahlungen von langfristigen Finanzverbindlichkeiten = Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit |
|
Empfehlungen/Erläuterungen:
|