Rechnungslegungsrecht Art. 959a OR | Swiss GAAP FER 3 **) |
Unter den AKTIVEN müssen ihrem Liquiditätsgrad entsprechend mindestens folgende Positionen einzeln und in der vorgegebenen Reihenfolge ausgewiesen werden: | AKTIVEN: In der Bilanz sind die folgenden Positionen gesondert auszuweisen: |
1. Umlaufvermögen | A Umlaufvermögen |
a) flüssige Mittel und kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs | Flüssige Mittel |
Wertschriften | |
b) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
c) übrige kurzfristige Forderungen | Sonstige kurzfristige Forderungen |
d) Vorräte und nicht fakturierte Dienstleistungen | Vorräte |
e) aktive Rechnungsabgrenzungen | Rechnungsabgrenzungen |
2. Anlagevermögen | B Anlagevermögen |
a) Finanzanlagen | Finanzanlagen |
b) Beteiligungen | |
c) Sachanlagen | Sachanlagen |
d) immaterielle Werte | Immaterielle Anlagen |
e) nicht einbezahltes Grund-, Gesellschafter oder Stiftungskapital | |
Unter den PASSIVEN müssen ihrer Fälligkeit entsprechend mindestens folgende Positionen einzeln und in der vorgegebenen Reihenfolge ausgewiesen werden. | PASSIVEN |
1. kurzfristige Verbindlichkeiten | C Kurzfristiges Fremdkapital |
a) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
b) kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten | Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten |
c) übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
d) passive Rechnungsabgrenzungen | Kurzfristige Rückstellungen |
Rechnungsabgrenzungen | |
2. langfristiges Fremdkapital | D Langfristiges Fremdkapital |
a) langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten | Langfristige Finanzverbindlichkeiten |
b) übrige langfristige Verbindlichkeiten | Sonstige langfristige Verbindlichkeiten |
c) Rückstellungen sowie vom Gesetz vorgesehene ähnliche Positionen | Langfristige Rückstellungen |
3. Eigenkapital | E Eigenkapital |
a) Grund-, Gesellschafter- oder Stiftungskapital, gegebenenfalls gesondert nach Beteiligungskategorien | Kapital der Organisation |
Nicht einbezahltes Kapital der Organisation (Minusposten) | |
b) gesetzliche Kapitalreserve |
Kapitalreserven Gewinnreserve bzw. kumulierte Verluste |
c) gesetzliche Gewinnreserve | |
d) freiwillige Gewinnreserve oder kumulierte Verluste als Minusposten | |
e) eigene Kapitalanteile als Minusposten | Eigene Aktien / Eigene Anteile am Kapital der Organisation (Minusposten) |
**) Mindestgliederung: Die Darstellen kann/darf auch in einder anderer sachgerechter Form erfolgen | |
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber direkt oder indirekt Beteiligten und Organen sowie gegenüber Unternehmen, an denen direkt oder indirekt eine Beteiligung besteht, müssen jeweils gesondert in der Bilanz oder im Anhang ausgewiesen werden. Weitere Positionen müssen in der Bilanz oder im Anhang einzeln ausgewiesen werden, sofern dies für die Beurteilung der Vermögens- oder Finanzierungslage durch Dritte wesentlich oder aufgrund der Tätigkeit des Unternehmens üblich ist. |
In der Bilanz oder im Anhang sind gesondert auszweisen: |
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bei den Sachanlagen:
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Als Beteiligungen gelten Anteile am Kapital eines anderen Unternehmens, die langfristig gehalten werden und einen massgeblichen Einfluss vermitteln. Dieser wird vermutet, denn die Anteile mindestens 20 Prozent der Stimmrechte gewähren (960d Abs.3). |
bei Finanzanlagen:
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bei immateriellen Anlagen:
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bei Rückstellungen:
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Veränderungen der einzelnen Positionen des Eigenkapitals sind im Eigenkapitalausweis gesonder zu zeigen. |
Swiss GAAP FER
- Branchenübliche Bezeichnungen sind zulässig, falls dadurch die Aussagekraft erhöht wird.
- Weitere Untergliederungen sind zulässig.
- Konto- oder Staffelform sind möglich. Dabei ist es unerheblich, ob mit dem Umlauf- oder Anlagevermögen bzw. mit dem Fremdkapital oder dem Eigenkapital begonnen wird.
- Die Gewinnreserve beinhaltet ausschliesslich einbehaltene Gewinne und Neubewertungsreserve.
- Die Kapitalreserve beinhaltet nur einbezahlte Reserven (Agio, Zuschüsse von Anteilinhabern, usw.).