Ich mache mich selbständig. Muss ich eine Buchhaltung führen?

Als Einzelunternehmen müssen Sie bis zu einem jährlichen Umsatzerlös von CHF 500'000 lediglich eine einfache Buchhaltung führen. Dabei werden sämtliche Einnahmen und Ausgaben gemäss Kasse, Postfinance und/oder Bank entsprechend bestimmten Kategorien (analog spezieller Steuererklärung des zuständigen Kantons) aufgezeichnet. Am Jahresende müssen die Bestände an nicht geldmässigen Vermögenswerten (Forderungen, Vorräte) und die Schulden gegenüber Dritten ebenfalls noch berücksichtigt werden. Sie können dies auch vereinfachen, indem Sie darauf achten, dass Ende Jahr soweit möglich alles bezahlt ist. Falls Ihr Jahresumsatz CHF 100'000 nicht überschreitet, müssen Debitoren und Kreditoren nicht abgegrenzt werden bzw. werden nur und erst anlässlich der Zahlung berücksichtigt. 

Zur Unterstützung gibt es eigens dazu geeignete Kassenbuchlösungen und einfache Buchhaltungsprogramme, die sehr kostengünstig sind. Mit einem kaufmännsichen Grundverständnis können Sie die Einnahmen und Ausgaben unter dem Jahr problemlos selber nachtragen. Mit einem Treuhänder oder Steuerfachmann können Sie dann die notwendigen Unterlagen für die Steuerveranlagung zusammenstellen.

Die einfache Buchhaltung ist eine gute Lösung für den Start in die Selbständigkeit bei ganz einfachen und klaren Verhältnissen. Bei grösserem Geschäftsvolumen und nach ersten Erfahrungen könnten Sie auf eine vollwertige Buchhaltung umstellen - spätestens ab Umsatzerlös von CHF 500'000 brauchen Sie eine vollwertige Buchhaltung.

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