Wir gründen eine Tochtergesellschaft (November 2013); können wir noch das alte Recht anwenden bis die ganze Gruppe auf das neue RLG umgestellt wird?

Die Übergangsbestimmungen gelten für bisherige und auch nach dem 1.1.2013 gegründete Gesellschaften bzw. für Letztere ist nichts Besonderes vorgesehen. Ersterfassung und Folgebewertung der buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle sowie Inhalt und Darstellung der Jahresrechnungen, welche bis und mit 31.12.2014 abgeschlossen werden, können analog altem Recht erfolgen.

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