Normen wie IFRS oder allenfalls auch Swiss GAAP FER sind eigene Rechnungslegungskonzepte, die immer als Ganzes angewendet werden müssen. So auch das CH-Rechnungslegungsrecht. Es ist sehr gefährlich, sich einfach auf eine andere Norm zu referenzieren und anzunehmen, das sei sicher auch in Ordnung für das CH-RLG. Nach IFRS 13 wird sehr detailliert und umfassend abgehandelt, wie Markpreise ohne Börsenkurs zu berechnen sind. Diese Norm kann höchstens gewisse Anhaltspunkte liefern. Beim CH-RLG muss sich bezüglich Definition/Anwendung des beobachtbaren Markpreises noch eine eigene Doktrin entwickeln. Im Moment gehen die Expertenmeinungen sehr weit auseinander.