Kann ich mich bei Unklarheiten, wie z.B. bezüglich Definition und Anwendung des "beobachtbaren Marktpreises" nach IFRS richten?

Normen wie IFRS oder allenfalls auch Swiss GAAP FER sind eigene Rechnungslegungskonzepte, die immer als Ganzes angewendet werden müssen. So auch das CH-Rechnungslegungsrecht. Es ist sehr gefährlich, sich einfach auf eine andere Norm zu referenzieren und anzunehmen, das sei sicher auch in Ordnung für das CH-RLG. Nach IFRS 13 wird sehr detailliert und umfassend abgehandelt, wie Markpreise ohne Börsenkurs zu berechnen sind. Diese Norm kann höchstens gewisse Anhaltspunkte liefern. Beim CH-RLG muss sich bezüglich Definition/Anwendung des beobachtbaren Markpreises noch eine eigene Doktrin entwickeln. Im Moment gehen die Expertenmeinungen sehr weit auseinander.

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