Welche OR Art. sind seit Januar 2013 betreffend dem Eigenkapital neu zu beachten? Welche alten Artikel wurden ersetzt bzw. gelöscht?

Das nRLG muss zwingend erst ab Geschäftsjahr 2015 mit Jahresabschlusserstellung ab 31.12.2015 angewendet werden. Im Moment gelten also noch die alten Artikel und insbesondere Art. 663a OR (für AG und grundsätzlich auch andere juristische Personen). Im neuen Rechnungslegungsrecht, welches freiwillig auch ab sofort angewendet werden kann, sind die Bestimmungen von Art. 959a OR zu beachten. Indirekt relevant für das Eigenkapital sind aber auch die Bestimmungen betreffend Bewertung im allgemeinen und Bewertung der einzelnen Positionen (siehe dazu Rubrik "Bilanzierung"), denn jede Erst- oder Folgebewertung hat einen Einfluss auf das Eigenkapital. Weiter sind formelle Bestimmungen des Anhanges zu beachten (959c OR, Angabe zu Auflösung von Reserven, Angaben zu eigenen Anteilen). Das Eigenkapital ist letztendlich bei juristischen Personen auch der "Risikopuffer" und es sind immer auch die Bestimmungen von Art. 725 OR zu beachten.

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