Bilanzierungspflicht
Schuld/Verpflichtung durch vergangene Ereignisse bewirkt und ein Mittelabfluss ist wahrscheinlich. Der Betrag ist bekannt oder kann verlässlich geschätzt werden.
Nachweis
Lieferantenrechnungen, Kontenauszüge, Abrechnungen, Verträge, interne Berechnungen, Zusammenstellungen, etc.. Es müssen mindestens folgende Positionen einzeln und in der vorgegebenen Reihenfolge ausgewiesen werden (959a):
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
- übrige kurzfristige Verbindlichkeiten (Einzelpositionen z.T. analog mit "übrigen kurzfristigen Forderungen")
- passive Rechnungsabgrenzungen
Bewertung
- Verbindlichkeiten zum Nennwert (960e Abs.1)
- kurzfristige Rückstellungen, bzw. passive Rechnungsabgrenzungen zu voraussichtlichem Betrag des Mittelabflusses in der Folgeperiode (vgl. 960e Abs.2)
Besonderes / Bemerkungen
- Verbindlichkeiten gegenüber direkt oder indirekt Beteiligten und Organen sowie gegenüber Unternehmen, an denen direkt oder indirekt eine Beteiligung besteht, müssen jeweils gesondert in der Bilanz oder im Anhang ausgewiesen werden (959a Abs.4)
- Grundsätzlich Einzelbewertung; wenn Gleichartigkeit gegeben ist auch eine Gruppenzusammenfassung möglich (960 Abs.1)
- Bilanzierung unter kurzfristigem Fremdkapital nur wenn voraussichtlich innerhalb eines Jahres ab Bilanzstichtag oder innerhalb des normalen Geschäftszyklus zur Zahlung fällig (959 Abs.6)
Offenlegungspflichten im Anhang; gegebenenfalls und wenn wesentlich (958c Abs.1, 4.) zu beachten
- Verbindlichkeiten gegenüber gegenüber direkt oder indirekt Beteiligten und Organen sowie gegenüber Unternehmen, an denen direkt oder indirekt eine Beteiligung besteht - falls nicht in Bilanz direkt ausgewiesen (959a Abs.4)
- Erläuterungen zu ausserordentlichen, einmaligen oder priodenfremden Positionen der Jahresrechnung (959c Abs.2, 12.) - z.B. a.o. Bildung von kurzfristiger Rückstellung bzw. passiver Rechnungsabrenzung für hohe Steuerschuld aus Steuerrevision
- Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen (959c Abs.2, 7.)
- Rechtliche oder tatsächliche Verpflichtungen, bei denen ein Mittelabfluss entweder als unwahrscheinlich erscheint oder in der Höhe nicht verlässlich geschätzt werden kann - Eventualverbindlichkeit (959c Abs.2, 10.)
Swiss GAAP Kern-FER
- Bewertungsgrundsätze sind zwingend im Anhang offen zu legen (FER 2,6)
- Verbindlichkeiten werden in der Regel zum Nominalwert erfasst (FER 2,13)
- Zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten zählen Positionen, die innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag zu erfüllen sind, oder bei denen ein Mittelabfluss innerhalb der operativen Tätigkeit wahrscheinlich ist oder wenn sie für Handelszwecke gehalten werden (FER-RK 18)
- Eventualverbindlichkeiten sind im Anhang offen zu legen (FER-RK 20)
- Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Organisationen oder Personen sind in der Bilanz oder im Anhang gesondert auszuweisen (FER 3,3)
Steuerliche Aspekte
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber gegenüber direkt oder indirekt Beteiligten und Organen sowie gegenüber Unternehmen, an denen direkt oder indirekt eine Beteiligung besteht ist auf die steuerlich erlaubten Maximalzinssätze zu achten:
> Zinssätze ESTV für Vorschüsse oder Darlehen in Fremdwährungen
Bei Fremdwährungspositionen sind die richtigen Umrechnungskurse anzuwenden.