Die Meinung, es sei Aufgabe der GL, ein Unternehmen zu führen, ist zwar weit verbreitet, aber falsch. Richtig ist vielmehr, dass der VR die GL und damit das Unternehmen zu führen hat. Im Zentrum der Aufgabe des VR (und der GL) muss das starke, gesunde, lebensfähige Unternehmen und die Frage stehen, wie es zu führen und zu beaufsichtigen ist.
Es ist Aufgabe des VR zu definieren, welche Zwecke ein Unternehmen zu erfüllen hat, was es tun und was es nicht tun soll, worin Leistung und Ergebnis zu sehen sind, welche Rahmenbedingungen die Unternehmenstätigkeit einzuhalten hat und nach welchen Gesichtspunkten sie zu beurteilen und zu verantworten ist. Darum ist Führung gerade in schwierigen Zeiten besonders nötig, denn durch falsche Führung kann irreparabler Schaden entstehen.
Und es gibt nur eine Art von Führung – nämlich richtige und wirksame. Führungskräfte müssen immer auch ein Beispiel vorleben und Standards erfüllen, die für unternehmerische (und auch gesellschaftliche) Stabilität wichtig sind, und diese sichtbar machen, denn Vertrauen und Glaubwürdigkeit sind fragile Güter. Ein guter VR sollte zudem durch seine kritische und vorausschauende Art eine dem Markt vorauslaufende Korrekturinstanz sein, denn der Markt kann Fehler nicht verhindern, er bestraft sie nur. Verhindert werden müssen sie durch das Management, in letzter Konsequenz durch den VR.
In diesem Sinne wird der Verwaltungsrat zum Gestaltungsrat.
Wo stecken die Performance-Lücken?
Gründe für eine ungenügende Performance des VR und die daraus resultierenden Probleme von Unternehmen sind z. B.:
- die VR kennen in viel zu geringem Umfange die Besonderheiten des beaufsichtigten Unternehmens
- eine oft situativ notwendige Präsenz der VR zur Erfüllung ihrer Aufgabe wird nicht erbracht
- starke GL-Mitglieder sträuben sich gegen einen kompetenten VR
- von Seiten der GL liegen ungenügende Informationen vor
- der VR hat zu wenig Kenntnis über modernes Management
- die Prinzipien von Corporate Governance sind nicht bekannt oder werden nicht umgesetzt
- der VR wird schlecht geführt und dieser führt wiederum die GL ungenügend
Aufgabenteilung zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
Mit einem Organisations- und Finanzreglement werden die Zuständigkeiten und Kompetenzen des VR einerseits und der GL andererseits genau definiert. Falls in einem Unternehmen ein derartiges Reglement nicht oder nicht zweckmässig in Kraft gesetzt worden ist, ist dem VR dringend anzuraten, ein massgeschneidertes Reglement zu erlassen.
Die wichtigste Aufgabe des VR ist die Oberleitung des Unternehmens und die Berufung der GL. Der VR sorgt dafür, dass die Strategie des Unternehmens stimmt und diese finanzierbar ist. Aufgabe der GL ist es sicherzustellen, dass die Arbeit getan wird; dass sie richtig getan wird, ist Aufgabe des VR. Das ist weitgehend mehr und etwas anderes als nur gerade Kontrolle. Das erfordert Einflussnahme auf Ziele, Massstäbe und Standards zur Beurteilung von Leistung und Ergebnissen. Die Wahrnehmung dieser Funktion muss konstitutionell durch Zuweisung in den Aufgabenbereich des VR sichergestellt sein, obwohl sie durchaus ganz oder teilweise durch eine gute GL wahrgenommen werden kann, womit im optimalen Fall beim VR die Review als Minimum und Sicherheitsgarantie verbleibt. Zu dessen Aufgaben gehört auch, dass er die Nachfolgeregelung rechtzeitig in Angriff nimmt.
In einen VR gehören nur Personen, die zur eigenen Willensbildung und zum kritischen Gedankenaustausch mit der GL fähig sind und umgekehrt selbstverständlich auch.
Letztlich ist und bleibt auch der gute Sinn für Richtiges und Falsches die wichtigste Fähigkeit kompetenter Mitglieder von Leitungsorganen und Führungskräfte.