Der Lagebericht stellt den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie gegebenenfalls des Konzerns am Ende des Geschäftsjahres unter Gesichtspunkten dar, die in der Jahresrechnung nicht zum Audruck kommen.
Der Lagebericht muss namentlich Aufschluss geben über:
- Die Anzahl der Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
- Die Durchführung einer Risikobeurteilung
- Die Bestellungs- und Auftragslage
- Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit
- Aussergewöhnliche Ereignisse
- Zukunftsaussichten
Der Lagebericht darf der Darstellung der wirtschaftlichen Lage in der Jahresrechnung nicht widersprechen.
Auf den Lagebericht kann verzeichtet werden, wenn das Unternehmen selbst oder eine juristische Person, die das Unternehmen kontrolliert, eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellt.
Vorbehalten bleiben die Minderheiten-Schutzbestimmungen gemäss Art. 961d, Abs.2.
Swiss GAAP FER
Gemäss Rahmenkonzept Ziffer 34 enthält der Jahresbericht mindestens Aussagen über folgende Aspekte:
- Skizzierung des wirtschaftlichen Umfelds
- Kommentierung der Bestandteile der Jahresrechnung anhand wesentliche Bilanz- und Erfolgskennzahlen und deren Entwicklung
- Kommentierung der weiteren Entwicklung der Organisation, insbesondere des folgenden Geschäftsjahres, vorallem auch bezüglich Risiken und Chancen
Innerhalb der freiwilligen Zwischenberichterstattung gemäss Swiss GAAP FER 12 können ebenfalls Zahlenangaben sowie Erläuterungen über die Tätigkeit und den Geschäftsgang gemacht werden.