Übrige kurzfristige Forderungen (Umlaufvermögen)


Bilanzierungsfähigkeit

Vermögenswert mit Verfügbarkeitsrecht aufgrund vergangener Ereignisse. Mittelzufluss ist wahrscheinlich und Wert kann verlässlich geschätzt werden.

Bestandesnachweis

Einzelnachweis über Abrechnung, Vertrag oder anderen Beleg, um den zugrunde liegenden Geschäftsvorfall oder Sachverhalt nachvollziehen zu können. Es handelt sich um alle kurzfristigen Forderungen, die nicht direkt aus eigenen Lieferungen und Leistungen entstanden sind. Es sind dies in der Regel Positionen, wie:

  • Forderungen gegenüber Sozialversicherungen
  • Forderungen gegenüber Sachversicherungen
  • Steuerforderungen
  • Forderungen gegenüber Personal
  • Schadenersatzforderungen und ähnliches
  • Forderung aus MWST-Abrechnung
  • Verrechnungssteuer Forderungen
  • Kurzfristige Darlehen, Vorschüsse

Bewertung

  • Nominalwert, d.h. zum Wert gemäss Abrechnung, etc.
  • Generell muss die Bewertung vorsichtig erfolgen, darf aber die zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens nicht verhindern (960 Abs.2)
  • Wertverluste müssen durch Wertberichtigungen berücksichtigt werden (960 Abs.3 und 960a Abs.3)

Im Übrigen wird auf die Grundsätze und Bemerkungen unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verwiesen werden.

 

andere Themen, die interessieren könnten / autres thèmes