Bilanzierung
Das Eigenkapital ist grundsätzlich eine Saldengrösse zwischen Aktiven und Fremdkapital. Die Zusammensetzung ist wie folgt:
- Grund-, Gesellschafter- oder Stiftungskapital entsprechend der ursprünglichen Einlage (gegebenenfalls gesondert nach Beteiligungskategorien)
- gesetzliche Kapitalreserve
- gesetzliche Gewinnreserve
- freiwillige Gewinnreserve oder kumulierte Verluste als Minusposten
- eigene Kapitalanteile als Minusposten
Nachweis
Gründungsurkunde, Statuten, Gesellschaftervertrag, Kapitaleinlagen gemäss Zahlungen (bei Personengesellschaft), Akionärsregister, etc..
Bewertung
- Nominalwert (allenfalls durch entsprechende Sacheinlage)
Besonderes / Bemerkungen
- Das Eigenkapital ist der Rechtsform entsprechend auszuweisen und zu gliedern (959 Abs.7)
- Nicht einbezahltes Grund-, Gesellschafter- oder Stiftungskapital ist im Anlagevermögen auszuweisen (959a Abs.1, 2.e)
Offenlegungspflichten im Anhang; gegebenenfalls und wenn wesentlich (958c Abs.1, 4.) zu beachten
- Anzahl eigener Anteile, die das Unternehmen selbst und die Unternehmen, an denen es beteiligt ist, halten (959c Abs.2, 4.)
- Erwerb und Veräusserung eigener Anteile und die Bedingungen, zu denen sie erworben oder veräussert wurden (959c Abs.2, 5.)
Swiss GAAP Kern-FER
- Das Eigenkapital resultiert aus der Summe aller Aktiven vermindert um die Summe aller Verbindlichkeiten (FER-RK 19)