Eigenkapital


Bilanzierung

Das Eigenkapital ist grundsätzlich eine Saldengrösse zwischen Aktiven und Fremdkapital. Die Zusammensetzung ist wie folgt:

  • Grund-, Gesellschafter- oder Stiftungskapital entsprechend der ursprünglichen Einlage (gegebenenfalls gesondert nach Beteiligungskategorien)
  • gesetzliche Kapitalreserve
  • gesetzliche Gewinnreserve
  • freiwillige Gewinnreserve oder kumulierte Verluste als Minusposten
  • eigene Kapitalanteile als Minusposten

Nachweis

Gründungsurkunde, Statuten, Gesellschaftervertrag, Kapitaleinlagen gemäss Zahlungen (bei Personengesellschaft), Akionärsregister, etc..

Bewertung

  • Nominalwert (allenfalls durch entsprechende Sacheinlage)

Besonderes / Bemerkungen

  • Das Eigenkapital ist der Rechtsform entsprechend auszuweisen und zu gliedern (959 Abs.7)
  • Nicht einbezahltes Grund-, Gesellschafter- oder Stiftungskapital ist im Anlagevermögen auszuweisen (959a Abs.1, 2.e)

Offenlegungspflichten im Anhang; gegebenenfalls und wenn wesentlich (958c Abs.1, 4.) zu beachten

  • Anzahl eigener Anteile, die das Unternehmen selbst und die Unternehmen, an denen es beteiligt ist, halten (959c Abs.2, 4.)
  • Erwerb und Veräusserung eigener Anteile und die Bedingungen, zu denen sie erworben oder veräussert wurden (959c Abs.2, 5.)

Swiss GAAP Kern-FER

  • Das Eigenkapital resultiert aus der Summe aller Aktiven vermindert um die Summe aller Verbindlichkeiten (FER-RK 19)

 

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