Bilanzierungspflicht und Bilanzierungsfähigkeit


Als AKTIVEN müssen Vermögenswerte bilanziert werden, wenn

  • aufgrund vergangener Ereignisse über sie verfügt werden kann;
  • ein Mittelzufluss wahrscheinlich ist;
  • der Wert verlässlich geschätzt werden kann.

Andere Vermögenswerte sind nicht bilanzierbar!

Als Umlaufvermögen müssen

    1. flüssige Mittel bilanziert werden;
    2. andere Aktiven, die voraussichtlich innerhalb eines Jahres oder
    3. des normalen Geschäftszyklus zu flüssigen Mitteln werden oder anderwertig realisiert werden.

alle übrigen Aktiven müssen als Anlagevermögen bilanziert werden

 

Als PASSIVEN müssen

  • Fremdkapital und
  • Eigenkapital

bilanziert werden.

Verbindlichkeiten müssen als als Fremdkapital bilanziert werden, wenn

  • wenn sie durch vergangene Ereignisse bewirkt wurden;
  • ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist
  • und ihre Höhe verlässlich geschätzt werden kann.

Als kurzfristig müssen die Verbindlichkeiten bilanziert werden, die

    1. voraussichtlich innerhalb eines Jahres ab Bilanzstichtag oder
    2. innerhalb des normalen Geschäftszyklus zur Zahlung fällig werden.

alle übrigen Verbindlichkeiten müssen als langfristige Verbindlichkeiten bilanziert werden

Das Eigenkapital ist der Rechtsform entsprechend auszuweisen und zu gliedern.


Swiss GAAP FER

AKTIVEN entstehen aus vergangenen Geschäftsvorfällen oder Ereignissen. Es sind materielle oder immaterielle Vermögenswerte in der Verfügungsmacht der Einheit, welche voraussichtlich der Einheit über die Berichtsperiode nutzen bringen. Der Wert des Vermögenswertes muss hinreichend geschätzt werden können. Falls keine hinreichend genaue Schätzung möglich ist, handelt es sich um eine Eventualforderung.

Umlaufvermögen sind Aktiven, die

    1. innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag realisiert, oder
    2. innerhalb der operativen Tätigkeit verkauft, konsumiert oder realisiert werden, oder
    3. zum Handel gehalten werden, sowie
    4. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

alle übrigen Aktiven sind Anlagevermögen

 

PASSIVEN: Verbindlichkeiten entstehen aus vergangenen Geschäftsvorfällen oder Ereignissen, falls ein zukünftiger Mittelabfluss wahrscheinlich ist, z.B.

  • durch den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen
  • durch Gewährleistungsverbindlichkeiten oder Haftpflichtansprüchen aus erbrachten Leistungen.

Der Erfüllungsbetrag muss verlässlich ermittelt bzw. geschätzt werden können. Ist dies nicht möglich, handelt es sich um eine Eventualverbindlichkeit.

Kurzfristige Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die

    1. innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag zu erfüllen sind, oder
    2. bei denen ein Mittelabfluss innerhalb der operativen Tätigkeit wahrscheinlich ist, oder
    3. wenn sie für Handelszwecke gehalten werden.

alle übrigen Verbindlichkeiten sind langfristig

 

Das Eigenkapital resultiert aus der Summe aller Aktiven vermindert um die Summe aller Verbindlichkeiten.

 

Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten sind im Anhang offen zu legen.

Abgrenzung Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (FER Rahmenkonzept Ziff. 28):

  • In der Jahresrechnung sind Ereignisse zu erfassen, falls der Auslöser des Ereignisses bzw. seine Bedinungen bereits am Bilanzstichtag gegeben waren
  • Ereignisse sind nicht in der Jahresrechnung zu erfassen, wenn die auslösende Ursache erst nach dem Bilanzstichtag gegeben war

 

andere Themen, die interessieren könnten / autres thèmes