Nachfolgeregelung (Unternehmensnachfolge) - Finanzierungsholding

E) Finanzierungs-Holding auf Seite des Nachfolgers: Junge Nachfolger haben mangels eigener finanzieller Mittel meistens das Problem, dass die Übernahme der Anteilsrechte durch zukünftige Gewinne des Kaufobjektes finanziert werden muss. Dazu wird eine Übergangsfinanzierung benötigt. Besonders nachteilig dabei ist, dass die zur Bedienung der Finanzschulden (Zinsen und Amortisation) ausgeschütteten Gewinne laufend der hohen Einkommenssteuer unterliegen. Mit Zwischenschaltung einer Holdinggesellschaft, die anstelle des Übernehmers als Privatperson die Gesellschaftsanteile erwirbt, kann die Übernahmefinanzierung auf einer ersten Stufe praktisch steuerfrei gestaltet werden. Der so vermiedene Substanzverlust an den Fiskus, kann zur schnelleren Amortisation der Finanzierungsschuld auf Ebene Holding eingesetzt werden. Wie vorstehend bereits erwähnt wurde, unterliegen jedoch auch Bezüge aus der Holding der Einkommenssteuer. Wenn die Finanzierungsschulden einmal getilgt sind, können diese Bezüge aber nivelliert und zeitlich unabhängiger vom effektivem Geschäftsgang der übernommenen Gesellschaft erfolgen. Die überschüssigen Gewinne können in der Holding gewissermassen geparkt werden und die operative Gesellschaft kann "schlank" behalten werden, was wiederum für die eigene spätere Nachfolgeregelung von Vorteil ist.

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