Unternehmenswert (Unternehmensbewertung) - Allgemeine Grundsätze

Die Ermittlung des Unternehmenswertes muss nach bestimmten allgemein anerkannten Grundsätzen aus Theorie und Praxis erfolgen. Entsprechende Punkte sind:

  • Der Bewertungszweck sowie die Funktion des Bewerters müssen klar offen gelegt werden.
  • Das Unternehmen oder Unternehmensteile müssen als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden.
  • Die Bewertung erfolgt auf einen bestimmten Stichtag.
  • Die Prognose der zukünftig erzielbaren Erträge oder Cash-Flows muss objektiv nachvollziehbar sein.
  • Die Prognose basiert auf einer systematischen Informationsbeschaffung, Vergangenheitsanalyse, nachhaltigen Planung und Plausibilitätsbeurteilung.
  • Der Bezug zwischen zukünftig erzielbaren Erträge oder Cash-Flows und vorhandener sowie zukünftig vorhandener Substanz muss nachvollziehbar sein.
  • Bei der Kapitalisierung der zukünftigen Erträge oder Cash-Flows muss das spezifische und allgemeine Unternehmensrisiko angemessen und vernünftig berücksichtigt werden (Risikozuschlag im Kapitalisierungszinssatz).
  • Es ist zwischen Brutto- (Rendite vor Deckung der Fremdkapitalkosten) und Nettomethode (Rendite nach Deckung sämtlicher Fremdkapitalkosten) zu unterscheiden.
  • Das nicht betriebsnotwendige Vermögen muss separat zum Liquidations- bzw. Marktwert, mit voller Berücksichtigung der latenten Steuerlast auf positiven Wertdifferenzen, bewertet werden.
  • Der Unternehmenswert entspricht grundsätzlich dem Barwert der zukünftig möglichen Ausschüttungen.
  • Die angewandte Bewertungsmethode ist kurz zu erläutern und zu begründen.
  • Das Bewertungsergebnis ist zu erläutern und nach Möglichkeit alternativ kurz zu plausibilisieren.

Ein gutes KMU-Bewertungsgutachten zeichnet sich nicht durch komplizierte mathematische Berechnungen, theoretische Abhandlungen und umfangreiche Planzahlen aus, sondern durch ein nachvollziehbares und plausibles Abbild der zukünftigen Ertragsmöglichkeiten des Bewertungsobjekts. Dabei müssen entscheidende Wertgeneratoren "value-drivers" und deren Auswirkungen bei Veränderungen ersichtlich sein. Bei einem guten Gutachten ist nicht der ermittelte Unternehmenswert selber das Wertvolle, sondern die angestellten Überlegungen und Schlussfolgerungen zu dessen Herleitung.

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