KMU Oberaufsicht (Kontrolle) - Compliance - weitere Gesetze

2. Andere wichtige allgemeine Gesetze mit handelsrechtlicher Relevanz für die KMU (nicht abschliessend). Die Abgrenzung zum Handels- und Wirtschaftsrecht im engeren Sinne ist fliessend. Es handelt sich um Gesetze, in denen viele Bestimmungen und Schnittstellen mit handelsrechtlicher Relevanz sind:

  • Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), beinhaltend insbesondere Bestimmungen zu Vereinen und Stiftungen und dem Grundeigentum (Sachenrecht).
  • Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), beinhaltend insbesondere Bestimmungen zur Forderungseintreibung aber auch gesetzlichen Sanierungsmöglichkeiten eines Unternehmens (Nachlassverfahren).
  • Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG), worin es um das Verbot von "Wettbewerbsabreden" d.h. rechtlich erzwingbare und nicht erzwingbare Vereinbarungen sowie aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken, geht. Dazu auch die Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU).
  • Preisüberwachungsgesetzt (PüG).
  • Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (Börsengesetz, BHGE), wo insbesondere die strengen Meldevorschriften des Investors beim Überschreiten von Schwellenwerten betreffend Beteiligungsquote an Gesellschaften, die mindestens teilweise in der Schweiz kotiert sind, beachtet werden müssen. Die Meldepflicht gilt auch beim indirekten Erwerb über eine oder mehrere Tochtergesellschaften.
  • Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, BGSA). Mit diesem Gesetz soll die Schwarzarbeit bekämpft werden. Zu diesem Zweck sieht es administrative Erleichterungen für eine vereinfachte Abrechnung von Sozialversicherungsbeiträge und Steuern vor und beinhaltet entsprechende Kontroll- und Sanktionsmassnahmen. Dazu gibt es ebenfalls eine Verordnung.

3. Sozialversicherungsrecht mit folgenden wichtigsten Erlassen:

4. Steuerrecht mit folgenden für das Unternehmen relevanten Steuerarten, Gesetzen, Verordnungen und Abkommen:

  • Gewinnsteuern auf Ebene Bund (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, DBG und Verordnungen) und Kantone (je nach Kanton)
  • Kapitalsteuern auf Ebene Kantone (je nach Kanton)
  • Mehrwertsteuer (Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuergesetz, MWSTG) und Verordnung (MWSTGV)
  • Verrechnungssteuergesetz (VStG) und Verordnung (VsTV/V EFD/BR)
  • Stempelabgabengesetz (StG) und Verordnung (StV/V EFD)
  • Doppelbesteuerungsabkommen und OECD-Musterabkommen

Besonders grosse Risken ergeben sich für die KMU aus dem Mehrwertsteuergesetz, wo die richtige Anwendung je nach Unternehmenstätigkeit, Geschäftsvorfälle und Sachverhalten laufend überprüft werden muss.

Auf Ebene Gewinnsteuern und insbesondere auch Verrechnungssteuern ergeben sich Risiken bei besonderen Unternehmenssituationen wie Nachfolgeregelung und Verkauf von Unternehmens-Anteilen, die meistens auch zu speziellen Steuersachverhalten führen. Bei international tätigen Unternehmen sind immer auch die ausländischen Steuern und Risiken (z.B. Aussenbesteuerungsgesetz in Deutschland) zu beachten. 

5. Strafrecht - In der Schweiz gibt es kein separates Wirtschaftsstrafrecht, in dem Delikte sachbezogen zum unternehmerischen Handeln abgehandelt werden. Wirtschaftskriminelle Delikte werden primär unter verschiedenen Titeln im Schweizerischen Strafgesetzbuch behandelt. Daneben gibt es in Gesetzen des normalen Wirtschaftsrechts weitere strafrechtlich relevante Normen (Nebenstrafrecht). Das Risiko, dass mangels Übersicht und Wissen bestimmte wirtschaftsstrafrechtlich relevante Sachverhalte gar nicht erkannt werden ist relativ gross. Spätestens jedoch in dem Moment, wo ein materieller Schaden zu Tage kommt und wirtschaftskriminelle Verdachtsmomente bestehen wird sich der Geschädigte (oder auch Beklagte) Unternehmer mit der Thematik befassen müssen. Mit einer gezielten präventiven Risikoanalyse und der Eruierung allfälliger wirtschaftskrimineller Risiken können Probleme vermieden werden. 

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