Business Crime - Deliktekatalog (statisch betrachtet)

A) Vermögensdelikte allgemein
Es handelt sich um die strafbaren Handlungen gegen das Vermögen nach dem Strafgesetzbuch. Der Bereich lässt sich in folgende Unterbereiche aufteilen:

A-1) Strafbare Handlungen gegen das Vermögen, Art. 137 – 161bis StGB ohne Betrugsdelikte und Delikte im Bereich Informatik (wenn diese klar abgegrenzt werden können)

  • Eigentums- und Aneignungsdelikte
  • Geschäftsführungsdelikte
  • Erpressung und Wucher

A-2) Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses, Art. 162 StGB
A-3) Konkurs- und Betreibungsverbrechen oder –vergehen, Art. 163 – 171bis StGB

B) Betrugsdelikte
Bei den Betrugsdelikten gemäss Art. 146 – 155 StGB handelt es sich grundsätzlich auch um Vermögensdelikte. Sie können jedoch wegen der typischen objektiven Straftatbestandesmerkmale Täuschung und Arglistigkeit klar von den übrigen Vermögensdelikten abgegrenzt werden.

C) Urkundendelikte
Urkunden sind im Geschäftsleben von zentraler Bedeutung. Mit einer Urkunde wird ein rechtlich relevanter Inhalt nicht nur festgehalten, sondern bewiesen. Es handelt sich um die Delikte von Art. 251 – 257 StGB.

D) Verwaltungsrechtliche Delikte
Es handelt sich hauptsächlich um Delikte des Nebenstrafrechtes. Im Vordergrund stehen die Gesetze betreffend Steuern und Abgaben. Wichtig sind aber auch Bestimmungen betreffend Aufsichtsbehörden (z.B. im Bereich Personalvorsorge). In diesen Bereich fallen grundsätzlich auch die Delikte gegen die Rechtspflege von Art. 303 – 307 StGB. Der Bereich Geldwäscherei wird jedoch wegen seiner Bedeutung einer eigenen Kategorie zugewiesen.

E) Geldwäschereidelikte
Es handelt sich um die Delikte von Art. 305bis (Geldwäscherei) und Art. 305ter (mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften) des StGB. Aus dem Strafgesetzbuch kann dazu weiter Art. 260ter (kriminelle Organisation) kommen. Im Übrigen geht es um die einschlägigen Strafnormen des GwG mit den dazugehörigen Verordnungen.

F) Cybercrime, digitale Kriminalität
Es handelt sich um Delikte im Bereich Informatik und insbesondere auch solche, die mit dem Internet in Zusammenhang gebracht werden können. Es geht um Strafnormen des StGB, wie Art. 143bis (unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem), Art. 144bis (Datenbeschädigung) oder auch Art. 179novies (unbefugtes Beschaffen von Personaldaten) sowie Art. 197 (Pornographie), Art. 261bis (Rassendiskriminierung) und andere Bestimmungen des StGB. Darunter fallen jedoch auch Strafnormen des Fernmeldegesetzes, UWG (BG unlauterer Wettbewerb), URG (Urhebergesetz) Anwendung. Mit zunehmender online Integration der Geschäfts- und Arbeitsprozesse wird die Abgrenzung und Zuordnung der verschiedenen Delikte und Sachverhalte immer schwieriger. Gerade auch Betrug (Art. 146 StGB) findet heute mehrheitlich im Internet statt.

G) Andere Delikt; insbesondere Markt- und Wettbewerbsdelikte
Darunter fallen letztlich die Delikte, welche nicht einer der Hauptkategorien zugewiesen werden können. Es geht um Delikte im Wettbewerbsgesetz, Kartellgesetz, Börsengesetz, Urhebergesetz, Datenschutzgesetz, u.a. Gesetze aber auch um weitere Tatbestände des StGB, wie z.B. Verletzung des Berufsgeheimnisses (Art. 321 StGB), Korruptionsdelikte gemäss Art. 322ter – 322septies StGB oder auch Wirtschaftlicher Nachrichtendienst gemäss Art. 273 StGB.

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